Lohnbuchhaltung

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Hinweis für geringfügig Beschäftigte bei fehlender Steuer-ID-Nummer

Als Lohnanwender erhalten Sie von der Software Hinweise, wenn für geringfügig Beschäftigte, die für die ab Jahresmeldung 2021 benötigten Felder nicht gefüllt wurden. Dies soll Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Meldepflicht helfen.

Ab Abrechnungsmonat Oktober 2021 wird das Feld „Identifikationsnummer“ im Mitarbeiter-Datensatz auf Register „EU-Vers.-Nr/St.ID/Eintritt/Tätigkeit“ auch für geringfügig Beschäftigte geprüft.


Beachten Sie:

Der Monatsabschluss ist auch bei fehlender Steuer-ID-Nummer möglich, es erfolgt jedoch ein Hinweis in der Software und es muss eine Korrektur erfolgen, damit die Übertragung korrekt ist und die SV-Meldungen nicht abgelehnt werden!

Auch im Protokoll wird der Sachverhalt ausgegeben.


Schreiben Sie uns Ihre Anregungen.

Hinweise zur Verbesserung der Hilfe

Haben Sie eine Anregung oder einen Vorschlag für Änderungen auf dieser Hilfe-Seite? Schreiben Sie uns gerne Ihr Feedback. Beachten Sie, dass dieses Feld nicht für Support-Zwecke gedacht ist und wir deshalb nicht antworten können. Für Fragen rund um die Software finden Sie weitere Informationen und Support-Kontaktmöglichkeiten im buhl Unternehmer Service-Portal.