Lohnbuchhaltung

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Versand der eAU

Anfrage des Arbeitgebers an Krankenkasse 

Über die buhl Unterneher-Software wird nach einem bestimmten Zeit-Fenster (siehe: Ausgehende Meldung: Frühester Versandtermin der Anfrage) eine Abfrage des Arbeitgeber an die Krankenkasse generiert und über die externen Daten übermittelt.

Diese Anfrage des Arbeitgebers an die Krankenkasse enthält:

  1. Den Namen des Beschäftigten
  2. Den Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit
  3. Das Datum der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und
  4. Die Kennzeichnung als Erst– oder Folgemeldung

Den Versand-Assistenten für Daten im Bereich Sozialversicherung rufen Sie an folgender Stelle auf:

PERSONAL – STAMMDATEN – Registerkarte: ÜBERTRAGEN/AUSWERTEN – BEITRAGSABRECHNUNG ÜBERTRAGEN


Info:

Die Funktion ist vom 01.01.2022 an in buhl Unternehmer nutzbar, da dies für Softwareanbieter ab diesem Zeitpunkt vorgesehen ist. Die gesetzliche Pflicht auf Seiten des Arbeitgebers erfolgt ab 01.07.2022. Wir empfehlen Ihnen sich frühzeitig mit dem Verfahren auseinanderzusetzen, um den Ablauf möglichst schnell zu verinnerlichen. Gegebenenfalls sind auch Prozesse im Unternehmen anzupassen (z. B. Personalabteilung / Entgeltabrechnung).


Die eAU-Anforderung kann mittels Kennzeichen zur Übertragung gewählt werden.


Beachten Sie:

Die Erstellung einer eAU Anfrage ist nur möglich, wenn auch die SV-Nummer vorhanden ist.


Schreiben Sie uns Ihre Anregungen.

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