Lohnbuchhaltung

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Zertifikatsantwort lässt sich nicht einlesen (Lohn)

Gründe für ein nicht-einlesbares Zertifikat

Sofern Sie nicht die Möglichkeit haben, Ihr beantragtes ITSG-Zertifikat einzulesen, kann es hierfür verschiedene Gründe geben. Wir haben die häufigsten Gründe nachfolgend aufgeführt: 

1) Masken wurden nicht mit „Speichern & schließen“ verlassen

Nach der Beantragung oder Verlängerung des ITSG-Zertifikates haben Sie die Masken nicht mit „Speichern & schließen“ verlassen. Stattdessen haben Sie die Maske über das „X“-Symbol verlassen. Dadurch werden die vorgenommene Beantragung oder Verlängerung nicht in der Software gespeichert. 

2) Es ist ein bereits abgelaufenes ITSG-Zertifikat verlängert worden

Sofern ein bereits abgelaufenes ITSG-Zertifikat verlängert worden ist, lässt sich dies nicht einlesen. Beachten Sie bitte, eine Zertifikats-Verlängerung nur dann möglich ist, wenn das ITSG-Zertifikat beim Beantragen der Verlängerung und beim Einlesen der Zertifizierungsantwort noch gültig ist.

In diesen beiden Fällen (1. + 2.) ist eine erneute Beantragung des Zertifikates erforderlich. Diese ist mit erneuten Kosten verbunden. Teilen Sie dem ITSG-TrustCenter bitte mit, dass Sie einen vollständig neuen Antrag zu Ihrer Betriebsnummer stellen. Anschließend folgen Sie bitte entsprechend den Ausführungen folgender Anleitung:
Erstellen eines Zertifikats (Lohn) – Erstmalig einen Zertifikatsantrag stellen

3) Software wurde neu installiert

Es wurde eine Neuinstallation der Software durchgeführt und die Daten sind nicht über eine „mandantenspezifische Vollsicherung“ zurück gesichert worden.

Das ITSG-Zertifikat wird ausschließlich in dieser Form der Datensicherung gesichert. 

4) Zertifikat wurde durch Datensicherung überschrieben

Nach erfolgreicher Beantragung des Zertifikates ist eine Datensicherung zurück gesichert worden und somit der aktuelle Datenbestand inklusive der Verlängerung überschrieben worden. 

5) Vorhandene Zertifikatsquelle wurde gelöscht

Die vorhandene Zertifikatsquelle ist nach einer erfolgreichen Beantragung gelöscht worden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie das Kennwort, welches bei der Beantragung von Ihnen vergeben wurde, nicht mehr kennen und daher die Zertifikatsquelle gelöscht und neu angelegt haben. Sofern Sie nach der erfolgreichen Beantragung des Zertifikates eine „mandantenspezifische Vollsicherung“ erstellt haben, besteht die Möglichkeit, das Zertifikat wiederherzustellen.

Sind nach der Anlage der mandantenspezifischen Vollsicherung Übertragungen vorgenommen worden, dann darf in diesem Fall NICHT zurück gesichert werden. 

Gehen Sie dazu bitte wie nachstehend beschrieben vor. Haben Sie allerdings keine „mandantenspezifische Vollsicherung“ vorliegen, ist ebenfalls eine Neubeantragung, vorzunehmen. Weitere Informationen erhalten Sie im Abschnitt: XLINK.

6)  Zertifikatskennwort vergessen 

Sofern Sie Ihr Zertifikatskennwort vergessen haben, so ist es notwendig die Zertifikatsquelle zu löschen und neu anzulegen.

Bitte beachten Sie folgende Anleitung: Zertifikatskennwort vergessen (Lohn).

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