In den Mitarbeiter-Stammdaten ist es möglich, eine „Anforderung eAU“ stornieren zu können, falls diese Anforderung irrtümlicherweise erfolgt ist.
Auf PERSONAL – STAMMDATEN – Register: MITARBEITER – (Mitarbeiter-Datensatz öffnen) – Register: LOHN-ABRECHNUNGSDATEN – Eintrag: „eAU-Anforderungen“.
Über die Schaltfläche: STORNIERUNG können vorhandene Einträge storniert werden.

Beachten Sie:
Die Stornierung von eAU-Anfragen ist nur dann zulässig, wenn noch keine Rückmeldung erfolgt ist!
- Ausnahme: Es wurde eine Rückmeldung mit Grund 4 gegeben, dies bedeutet, dass der Krankenkasse für diesen Zeitraum nichts vorliegt
- Bei einer Stornierung seitens der Krankenkasse, wird automatisch die ursprünglich gesendete eAU-Anfrage gelöscht, die Fehlzeit bleibt aber in Software erhalten, jedoch kann für diesen Zeitraum dann keine erneute eAU-Anfrage erfolgen