Lohnbuchhaltung

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Stornierung der eAU-Anforderung

In den Mitarbeiter-Stammdaten ist es möglich, eine „Anforderung eAU“ stornieren zu können, falls diese Anforderung irrtümlicherweise erfolgt ist.

Auf PERSONAL – STAMMDATEN – Register: MITARBEITER – (Mitarbeiter-Datensatz öffnen) – Register: LOHN-ABRECHNUNGSDATEN – Eintrag: „eAU-Anforderungen“.

Über die Schaltfläche: STORNIERUNG können vorhandene Einträge storniert werden.


Beachten Sie:

Die Stornierung von eAU-Anfragen ist nur dann zulässig, wenn noch keine Rückmeldung erfolgt ist!

  • Ausnahme: Es wurde eine Rückmeldung mit Grund 4 gegeben, dies bedeutet, dass der Krankenkasse für diesen Zeitraum nichts vorliegt
  • Bei einer Stornierung seitens der Krankenkasse, wird automatisch die ursprünglich gesendete eAU-Anfrage gelöscht, die Fehlzeit bleibt aber in Software erhalten, jedoch kann für diesen Zeitraum dann keine erneute eAU-Anfrage erfolgen

Schreiben Sie uns Ihre Anregungen.

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