Stellen Sie sicher, dass bei den maßgeblichen Mitarbeiter-Datensätzen die Angabe zur Beschäftigungsart getroffen wurde. Diese Hinterlegung erfolgt unter dem Register: „Lohn-Abrechnungsvorgaben“ – GRUNDLAGEN DER ABRECHNUNG – ABRECHNUNGSVORGABEN – Register: „Steuer„.

Beachten Sie:
Ohne die Angabe der Beschäftigungsart wird keine Anmeldung für den Mitarbeiter-Datensatz erzeugt.