Mit Beginn der stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenze zum 1. Januar 2012 wurde in § 38 S G B VI eine neue Altersrente für besonders langjährig Versicherte eingeführt. Diese Altersrente kann mit 65 Jahren abschlagsfrei in Anspruch genommen werden.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser neuen Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist neben dem Erreichen des 65. Lebensjahres die Erfüllung einer Wartezeit von 45 Jahren. Des Weiteren ist bis zum Erreichen der für den Versicherten maßgebenden Regelaltersgrenze zu beachten, dass die Hinzuverdienstgrenzen nach § 34 Absatz 2 und 3 S G B VI nicht überschritten werden.
Hinterlegung in buhl Unternehmer:
Unter STAMMDATEN – MITARBEITER – LOHN-ABRECHNUNGSDATEN – GRUNDLAGEN DER ABRECHNUNG – ABRECHNUNGSVORGABEN – Register: SV-ANGABEN steht das folgende Kennzeichen zur Verfügung:
Vertrauensschutzregelung / Altersrente für besonders langjährige Versicherte
Dieses Kennzeichen erscheint allerdings nur bei Hinterlegung folgender Basisdaten:
- Personengruppenschlüssel: 119
- Rentenart: 4
- Beitragsgruppenschlüssel – Beitrag zur Arbeitslosenversicherung: 2 Halber Beitrag zur Arbeitslosenversicherung
