Auf dem Register: „Lohn-Abrechnungsdaten“ steht innerhalb der „Externen Grundlagen“ der Bereich: „BBG-Überschreitung“ zur Verfügung.
Hier werden die von der Einzugsstelle gemeldeten Gesamtentgelte und Einmalzahlungen zu oder ab einem Abrechnungszeitraum eingetragen. Dieses Gesamtentgelt wird zur Abrechnung des Mitarbeiters herangezogen und im Lohnkonto – Bereich: „sozialversicherungspflichtige Bruttobezüge“ unter „amtl. lfd. Gesamtentgelt“ und „amtl. EGA gesamt“ usgewiesen.