Lohnbuchhaltung

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Lohnsteuerbescheinigung

Auf dem Register: „Lohn-Abrechnungsdaten“ steht innerhalb der „Zu meldenden Daten“ der Bereich: LOHNSTEUERBESCHEINIGUNG zur Verfügung.

Lohnsteuerbescheinigungen erstellen 

Bevor die Lohnsteuerbescheinigung über die Elster-Schnittstelle zum Finanzamt übertragen werden kann, müssen die Bescheinigungen in diesem Bereich erstellt werden. 

Bei Aktivierung der Schaltfläche: NEU (rechte Seite) öffnet sich das Fenster „Lohnsteuerbescheinigung-Datensatz neu erfassen“. Im Header der Maske wird Ihnen automatisch das aktuelle Jahr angeboten und sobald die Eintragung bestätigt wird, erfolgt die Berechnung und Eintragung der Daten zu den Besteuerungsmerkmalen und der Bescheinigung.

Änderungen können wenn notwendig in beiden Bereichen, wenn notwendig, manuell vorgenommen werden – gehen Sie hier bitte mit größter Sorgfalt vor. 

Im Kopfteil dieser Eingabemaske wird das Jahr, die eTin Nummer und die Transfer Ticket Nummer dargestellt. Die eTin Nummer wird automatisch gebildet. Die Transfer Ticket Nummer wird bei der Übertragung der Daten an das Finanzamt erstellt und automatisch eingetragen.

Register: „Besteuerungsmerkmale“

Vor der Übertragung sind diese Besteuerungsmerkmale zu überprüfen und bei Bedarf zu korrigieren. 


Beachten Sie:

Korrekturen sind mit größter Sorgfalt durchzuführen und sollten vermieden werden.


Das Feld des Allgemeinen Gemeindeschlüssels wurde in den Stammdaten des Mitarbeiters unter dem Register: „Abrechnungsvorgaben“ im aktuellen Beschäftigungsverhältnis über das Register: „Steuer“ eingetragen und in die Bescheinigung übernommen. Er wird ebenfalls für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen benötigt.

Nachfolgende Bedeutung haben die Großbuchstaben:

  • Großbuchstabe „S“ ist einzutragen, wenn die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug im ersten Dienstverhältnis berechnet wurde und dabei der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen des Kalenderjahres außer Betracht geblieben ist.
  • Großbuchstabe „B“ ist einzutragen, wenn das Dienstverhältnis vor Ablauf des Kalenderjahres endet und der Arbeitnehmer für einen abgelaufenen Lohnzahlungszeitraum oder
  • Lohnabrechnungszeitraum des Kalenderjahres unter Berücksichtigung der Vorsorgepauschale nach § 10c Abs. 3 EStG zu besteuern war.
  • Großbuchstabe „V“ ist einzutragen, wenn steuerfreie Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG geleistet wurden.
  • Großbuchstabe „F“ ist einzutragen, wenn eine steuerfreie Sammelbeförderung gemäß § 3 Nr. 32 EStG erfolgte.
  • Großbuchstabe „M“: Da der amtliche Sachbezugswert der zu bewertenden Mahlzeiten NICHT über die Abrechnung des Arbeitnehmers erfolgt, wird das Kennzeichen „Großbuchstabe M“ in de Lohnsteuerbescheinigung NICHT automatisch gesetzt. Bei Bedarf ist dieses Kennzeichen MANUELL zu aktivieren.
  • Großbuchstabe FR1/FR2/FR3: Dieses Kennzeichen kann NICHT editiert werden. Es wird automatisch gesetzt, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

Voraussetzungen für das Kennzeichen:

  • In den Mitarbeiter-Stammdaten muss das Kennzeichen: „Französischer Grenzgängern nach § 39 Absatz 4 Nummer 5 EStG“ aktiviert sein.
    • In der Betriebsstätte des Arbeitgebers muss das Bundesland Baden-Württemberg (FR1), Rheinland-Pfalz (FR2) oder Saarland (FR3) hinterlegt sein.

Für die Großbuchstaben FR1/FR2/FR3 gilt: Wechselt der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres seinen Wohnsitz von Frankreich nach Deutschland oder umgekehrt, so werden, wenn in einer neuen Abrechnungsvorgabe das Kennzeichen: „Französischer Grenzgängern nach § 39 Absatz 4 Nummer 5 EStG“ geändert wird, zwei Lohnsteuerbescheinigungen für die entsprechenden Zeiträume erstellt. 

Gleiches gilt auch, wenn der Arbeitgeber den Sitz der Betriebsstätte in ein anderes Bundesland verlegt und dadurch eine Änderung der Betriebsstätte in der Abrechnungsvorgabe erfolgt. 

Das Kennzeichen „besondere Lohnsteuerbescheinigung“ ist automatisch gesetzt, wenn in den Abrechnungsvorgaben des Mitarbeiters die Hinterlegung „Steuerkarte liegt nicht vor“ und die Steuerklasse 6 getroffen ist. Das Feld Gemeindeschlüssel ist in dem Fall mit „00000000“ gefüllt. 

Das Kennzeichen „Erhöhte Lohnsteuertabelle“ ist zu aktivieren, wenn für den Mitarbeiter nach der erhöhten Tabelle die Steuerermittlung erfolgte.

Register: „Bescheinigung“

Über das Register: „Bescheinigung“ wird die Dauer des Dienstverhältnisses und die zu übermittelnden Beträge dargestellt. Vergleichen Sie auch diese Vorgaben mit dem Jahreslohnkonto des ausgewählten Mitarbeiters und nehmen bei Bedarf Korrekturen vor. 

Register: „Versorgungsbezüge“

Im Register: „Versorgungsbezüge“ werden gegebenenfalls die Werte/Einträge aus der Abrechnungsvorgabe – Register Steuer übernommen und/oder es können die Angaben für einmaligen Versorgungsbezug (z. B. Sterbegeld, Kapitalauszahlungen, etc.) eingetragen werden. 

Register: „Freie Mitteilungen“

Über dieses Register wird z.B. in den Bundesländern Saarland und Bremen der Kammerbeitrag erfasst, da es dafür unter dem Register: „Bescheinigung“ keine Eingabemöglichkeit gibt.

Register: „Vorgaben“

Das Register: „Vorgaben“ enthält die Felder: Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Identifikationsnummer. 

Register: „Info“

Über das Register: „Info“ steht Ihnen ein Eingabefeld mit den Funktionen des RichEdit zur Eingabe von formatiertem Text zur Verfügung. Es dient der Aufnahme beliebiger Informationen, die Sie für die Bescheinigung hinterlegen möchten. 

Sind die Bescheinigungen erstellt worden und ist die Einstellung und Anbindung der Elster-Schnittstelle durchgeführt, kann die Übermittlung der Daten erfolgen. Ein bis zwei Werktage später wird für diese Übertragung über die Elster-Schnittstelle das Protokoll angefordert. Erst danach ist der vollständige Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung möglich. 

Die Einstellung und Anbindung der Elster-Schnittstelle erfolgt über die Registerkarte: DATEI – INFORMATIONEN – EINSTELLUNGEN – SYSTEMEINSTELLUNGEN – microtech büro+ – ANBINDUNGEN – Elster Anbindung. 

Die Übermittlung der Daten erfolgt über Registerkarte: DATEI – SCHNITTSTELLEN – Elster-Export Schnittstelle. Alternativ kann die Übertragung auch über die Registerkarte: ÜBERGEBEN/AUSWERTEN- Schaltfläche: Auswerten & Übertragen – Eintrag: ÜBERTRAGEN (rechts neben der Schaltfläche LOHNSTEUERBESCHEINIGUNG DRUCKEN) erfolgen. 

Lohnsteuerbescheinigungen korrigieren / stornieren (wenn bereits übertragen) 

Für die Korrektur / Stornierung einer bereits versendeten Lohnsteuerbescheinigung steht die Schaltfläche: KORREKTUR / STORNIERUNG zur Verfügung. Bei Markierung einer versendeten Bescheinigung wird diese Schaltfläche aktiv und eine entsprechende Korrektur bzw. Stornierung kann ausgelöst werden. Die ursprünglich gemeldete Lohnsteuerbescheinigung bleibt weiterhin erhalten und eine neue Bescheinigung, in der die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden können, wird für den Versand erstellt.


Tipp:

Für die Erstellung der Lohnsteuerbescheinigungen aller Mitarbeiter steht Ihnen auch der Lohnsteuerbescheingungs-Assistent zur Verfügung. Nähere Informationen erhalten Sie im Bereich: Schaltfläche: WEITERE (Stammdaten – Mitarbeiter).


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