Lohnbuchhaltung

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Tätigkeit/SV-Nr.

Innerhalb der Abrechnungsvorgabe(n) für einen Mitarbeiter steht das Register: „Tätigkeit/SV-Nr.“ zur Verfügung. 


Beachten Sie:

Die Veränderung der Tätigkeitsschlüssel ab 01.12.2011 schlägt sich in der Ansicht auf diesem Register wie folgt nieder: Abrechnungsvorgaben bis 30.11.2011: Es können nur die „alten“ Tätigkeitsschlüssel hinterlegt werden. Abrechnungsvorgaben ab 01.12.2011: Es können die neuen Tätigkeitsschlüssel hinterlegt und die alten Tätigkeitsschlüssel eingesehen werden. Abrechnungsvorgaben ab 01.01.2012: Es können nur die neuen Tätigkeitsschlüssel hinterlegt werden.


Allgemein

Stunden pro Woche

Hier erfolgt die Angabe der Gesamtstunden pro Woche zur Berechnung des Durchschnittes bei Mitarbeitern ohne Stundenangabe in der Bruttolohnerfassung (Angestellte, Azubis, etc.). Ist über die Schaltfläche: PARAMETER – ABRECHNUNG – ABRECHNUNGSVORGABEN – ABRECHNUNGSVORGABEN GÜLTIG AB XX.XX.XXXX über das Register: „weitere Vorgaben“ im Feld: „Stunden pro Woche“ ein Wert hinterlegt, wird diese Vorgabe im Mitarbeiterdatensatz angeboten, welche bei Bedarf natürlich geändert werden kann. Sind keine Stunden pro Woche, sondern Stunden pro Tag oder Monat vereinbart, so sind die Felder entsprechend zu befüllen.

Tätigkeitsschlüssel

Ausgeübte Tätigkeit

Die „Ausgeübte Tätigkeit“ richtet sich ausschließlich nach dem Beschäftigungsverhältnis, welches zum Zeitpunkt der Sozialversichungsmeldung besteht, also weder Funktionsbezeichnungen, die früher einmal zutrafen, noch die zukünftig relevant sind. 

Die Angabe der Tätigkeit (als Bezeichnung) ist Pflicht. Erfolgt bei der Anlage an dieser Stelle kein Eintrag, erhalten Sie beim Schließen der Mitarbeiter-Stammdaten einen entsprechenden Hinweis und der Datensatz wird als fehlerhaft dargestellt. 

Für die nachfolgenden Felder stehen die möglichen Eintragungen jeweils im Rahmen eines Drop-Down-Menüs zur Verfügung. Treffen Sie für jedes Feld die entsprechende Auswahl. 

  • Schulabschluss (Höchster allgemeinbildender) 
  • Ausbildungsabschluss (Höchster beruflicher)
  • Arbeitnehmerüberlassung 
  • Vertragsform 

Sozialversicherungsnummer

Hier wird die Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers hinterlegt.

Für jeden Versicherten wird in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Versicherungsnummer vergeben. Die Vergabe der Versicherungsnummer erfolgt entweder direkt durch den Rentenversicherungsträger oder bei erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung durch die zuständige Einzugsstelle. Der Arbeitnehmer bekommt diese im Sozialversicherungsausweis mitgeteilt.


Beachten Sie:

Bei der Neuanlage von Mitarbeitern, bei denen keine Sozialversicherungsnummer hinterlegt ist, wird beim Speichern darauf hingewiesen, dass eine Abfrage der Sozialversicherungsnummer (unter „Übergeben/Auswerten – Auswerten & Übertragen – Beitragsabrechnungen übertragen“) erfolgen muss.

Beachten Sie auch die Hinweise beim Erfassen der Angaben auf dem Register: Mitarbeiter – Register: „Familie / Urlaub / Bank“.


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