Lohnbuchhaltung

  1. Home
  2. Hilfe
  3. Lohnbuchhaltung
  4. Erfassung der Stammdaten (Lohn)
  5. Mitarbeiter-Stammdaten
  6. Lohn-Abrechnungsdaten
  7. Grundlagen der Abrechnung
  8. Abrechnungsvorgaben
  9. SV-Angaben
  10. Geringfügig Beschäftigte

Geringfügig Beschäftigte

Geringfügige Beschäftigung

„Geringfügig Beschäftigte“ sind grundsätzlich RV-pflichtig. Daher ist in der Abrechnungsvorgabe des Mitarbeiters zu wählen:

  • Personengruppe: 109
  • Beitragsgruppenschlüssel: 6100

Geringfügige Beschäftigung mit Eintritt in 2013 und RV-Freiheit für den Arbeitnehmer 

Bei einem neuen Beschäftigungsverhältnis wird in der Abrechnungsvorgabe des Mitarbeiters mit:

  • Personengruppe: 109
  • Beitragsgruppenschlüssel: 6500

das Kennzeichen „Befreiung von der RV-Pflicht („Opt-out“) und Bescheinigung liegt vor“ angezeigt. 


Beachten Sie:

Bei Auswahl des Beitragsgruppenschlüssels 5 zur RV muss dieses Kennzeichen aktiviert sein, damit eine Abrechnung durchgeführt werden kann. Diese Angabe setzt voraus, dass der vom Arbeitnehmer unterschriebene Befreiungsantrag vorliegt. Den Vordruck „Antrag Befreiung Rentenversicherung“ können Sie unter STAMMDATEN – MITARBEITER – Gruppe: AUSGABE – LISTE drucken.


Artikel

Schreiben Sie uns Ihre Anregungen.

Hinweise zur Verbesserung der Hilfe

Haben Sie eine Anregung oder einen Vorschlag für Änderungen auf dieser Hilfe-Seite? Schreiben Sie uns gerne Ihr Feedback. Beachten Sie, dass dieses Feld nicht für Support-Zwecke gedacht ist und wir deshalb nicht antworten können. Für Fragen rund um die Software finden Sie weitere Informationen und Support-Kontaktmöglichkeiten im buhl Unternehmer Service-Portal.