Lohnbuchhaltung

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Geringfügig Beschäftigte

Geringfügige Beschäftigung

„Geringfügig Beschäftigte“ sind grundsätzlich RV-pflichtig. Daher ist in der Abrechnungsvorgabe des Mitarbeiters zu wählen:

  • Personengruppe: 109
  • Beitragsgruppenschlüssel: 6100

Geringfügige Beschäftigung mit Eintritt in 2013 und RV-Freiheit für den Arbeitnehmer 

Bei einem neuen Beschäftigungsverhältnis wird in der Abrechnungsvorgabe des Mitarbeiters mit:

  • Personengruppe: 109
  • Beitragsgruppenschlüssel: 6500

das Kennzeichen „Befreiung von der RV-Pflicht („Opt-out“) und Bescheinigung liegt vor“ angezeigt. 


Beachten Sie:

Bei Auswahl des Beitragsgruppenschlüssels 5 zur RV muss dieses Kennzeichen aktiviert sein, damit eine Abrechnung durchgeführt werden kann. Diese Angabe setzt voraus, dass der vom Arbeitnehmer unterschriebene Befreiungsantrag vorliegt. Den Vordruck „Antrag Befreiung Rentenversicherung“ können Sie unter STAMMDATEN – MITARBEITER – Gruppe: AUSGABE – LISTE drucken.


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