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SV-Angaben

Innerhalb der Abrechnungsvorgabe(n) für einen Mitarbeiter steht das Register: „SV-Angaben“ zur Verfügung. Hier werden Vorgaben in Bezug auf die Sozialversicherung hinterlegt. 

Personengruppe (…) 

Personengruppe

Nehmen Sie hier die Zuordnung des Arbeitnehmers in die entsprechende Personengruppe vor. 

Kennzeichen (abhängig von der gewählten Personengruppe):

Je nach gewählter Personengruppe stehen noch folgende Kennzeichen zur Verfügung: 

Kennzeichen: „Übergangsbereich“ (ab 01.07.2019)
bzw. Kennzeichen: „Gleitzone“ (bis 30.06.2019)

Ist dieses Kennzeichen aktiviert wird der Mitarbeiter aufgrund der Übergangsbereich-Regelung abgerechnet. 


Beachten Sie:

  • Die „Gleitzone“ wird zum 01.07.2019 durch den „Übergangsbereich“ abgelöst. Die Software wurde entsprechend den gesetzlichen Anforderungen angepasst.
  • Die Obergrenze wird im „Übergangsbereich“ zum 01.07.2019 von 850 € auf 1300 € angehoben.
  • Für alle Mitarbeiter, die im Bereich von 450,01 € bis 850,00 € verdienen, wird zum 01.07.2019 automatisch eine neue Abrechnungsvorgabe erstellt: Aufgrund der neuen Abrechnungsvorgabe resultiert hier automatisch eine 33er Ab- und 13er Anmeldung in der Sozialversicherung.

Kennzeichen: „Bestandsschutz 2012/2013“ und „Familienversichert oder auf Antrag“:

Für „Bestandsfälle“, die

  • bereits am 31.12.2012 eine mehr als geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Entgelt von mehr als 400,00 EUR aber nicht mehr als 450,00 EUR ausübten und
  • für die ab 01.01.2013 wegen Krankenversicherungsfreiheit (wegen Familienversicherung oder auf Antrag) Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung zu zahlen sind, steht das Kennzeichen „Familienversichert oder auf Antrag…“ zur Verfügung.

Das Kennzeichen “ steht unter folgenden Voraussetzungen zur Verfügung:

  • Die Abrechnungsvorgabe hat „von Datum“ größer/gleich 01.01.2013
  • Personengruppe: 101
  • Kennzeichen: „Übergangsbereich“ (ab 01.07.2019) ist aktiviert bzw. Kennzeichen: „Niedriglohnkennzeichen“ (bis 30.06.2019) ist ausgewählt.
  • Bestandsschutz 2012/2013 ist aktiviert
Kennzeichen: „Familienversichert oder auf Antrag“ 

Wird das Kennzeichen „Familienversichert oder auf Antrag“ aktiviert, werden folgende Beiträge an die Bundesknappschaft (MiniJob Zentrale) abgeführt:

  • der pauschale Beitrag zur KV
  • die anfallenden Umlagen
  • die Insolvenzgeldumlage
Kennzeichen Übergangsbereich (ab 01.07.2019) / Kennzeichen: „Geringverdienerkennzeichen“ (bis 30.06.2019)

Dieses Kennzeichen setzen Sie aktiv, wenn der Mitarbeiter in den Grenzen des Übergangsbereichs verdient. Der gültige Wert hierfür wird über die Schaltfläche: PARAMETER – ABRECHNUNG – SYSTEMVORGABEN vorgegeben. 

Weitere Kennzeichen

Für Personengruppe 105 und 108 steht das Kennzeichen „Kein freiwilliger AG KV-Zuschuss zur Verfügung. 

Für Studenten steht das Kennzeichen „Studentische Pflichtversicherung zur Verfügung. Wenn Sie dieses Kennzeichen aktivieren, wird kein Beitrag zur Krankenversicherung berechnet. 

Für Mitarbeiter, die nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen, stehen folgende Personengruppen zur Verfügung
  • Personengruppe 900 SV-freier Arbeitnehmer 
  • Personengruppe 901 SV-freier Gesellschafter/Geschäftsführer 
  • Personengruppe 902 Studenten mit Besitzstandswahrung 
  • Personengruppe 903 Nicht SV-pflichtiges Praktikum 
Personenstatus

Für den Personenstatus kann einer der folgenden Werte hinterlegt werden:

  • (Keiner)
  • 1 Ehegatte/eingetragener Lebenspartner nach dem LPartG und Abkömmlinge des Arbeitgebers
  • 2 Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH

Trifft der Sachverhalt 1 oder 2 zu, so wählen Sie den entsprechenden Eintrag. Ansonsten ist die Vorgabe (Keiner) einzutragen.

Rentenart

Es kann zwischen folgenden Einträgen gewählt werden:

  • 0 Kein Rentenantrag, kein Rentenbezug
  • 1 Rentenantrag
  • 2 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
  • 3 Rente wegen voller Erwerbsminderung
  • 4 Altersvollrenten
  • 5 Altersteilrenten
  • 6 Hinterbliebenenrenten
  • 7 Erziehungsrenten
  • 8 Rente für Bergleute/Knappschaftsausgleichsleistung
  • 9 Altersrente, vorzeitige Altersrente, Landabgaberente

Das Programm führt eine Plausibilitätsprüfung für die gewählte Kombination zwischen Rentenart und Beitragsgruppenschlüssel durch. Wird eine nicht zulässige Kombination gewählt, erfolgt ein entsprechender Hinweis. 

Beitragsgruppenschlüssel (….) 

Der Beitragsgruppenschlüssel wird zur Kontrolle angezeigt. Über die nachfolgenden Menüpunkte passen Sie den Beitragsgruppenschlüssel dem jeweiligen Mitarbeiter an. 

Krankenversicherung

Hier wird das entsprechende Kennzeichen für den Pflichtbeitrag hinterlegt, welcher für den Arbeitnehmer abzuführen ist. Ist der Arbeitnehmer jedoch freiwillig versichert, so wählen Sie den Eintrag 0 oder 9.

  • 0 muss gewählt werden, wenn der Arbeitnehmer die Beiträge selbst abführt
  • 9 muss gewählt werden, wenn die Beiträge durch das Unternehmen abgeführt werden.

Wurde 0 oder 9 gewählt, steht das Kennzeichen 

„ermäßigter Beitrag“

zusätzlich zur Verfügung. Dieses Kennzeichen ist zu aktivieren, wenn ein Arbeitnehmer freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert ist und der ermäßigte Beitragssatz zur KV berücksichtigt werden soll. 

Ist der Arbeitnehmer privat versichert, wählen Sie die 0. 

Der Beitragssatz für die Krankenversicherung wird unter PARAMETER – ABRECHNUNG – SYSTEMVORGABEN vorgegeben. 

Haben Sie Arbeitnehmer, die eine geringfügige Alleinbeschäftigung ausüben, muss das Kennzeichen 6 „Pauschalbetrag für geringfügig Beschäftigte“ eingetragen werden. Der gültige Prozentsatz für diese Pauschalabgabe wird über den PARAMETER – ABRECHNUNG – SYSTEMVORGABEN vorgegeben. 

Rentenversicherung

Standardmäßig ist hier der Schlüssel 1 einzutragen. Sollte ein Arbeitnehmer nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen, wählen Sie den Schlüssel 0. Der Schlüssel 0 ist auch zu wählen, wenn die Beiträge zur Rentenversicherung nicht an die Pflichtkrankenkasse sondern an eine Versorgungseinrichtung abgeführt werden. In dem Fall ist dann das Kennzeichen „Entrichtung von Beträgen an berufsständische Versorgungseinrichtungen“ zu aktivieren. Der Arbeitgeberzuschuss, welcher an diese Versorgungseinrichtung abgeführt wird, kann als Vertragsart hinterlegt werden, damit dieser automatisch in der Lohnabrechnung beachtet wird.

Vertragsarten können über den Bereich STAMMDATEN – MITARBEITER – LOHN-ABRECHNUNGSDATEN – GRUNDLAGEN DER ABRECHNUNG – ABRECHNUNGSVORGABEN – VERTRAGSABZÜGE eingerichtet werden. 

Haben Sie Arbeitnehmer, die eine geringfügige Alleinbeschäftigung ausüben, hinterlegen Sie den Schlüssel 1 für die Berechnung eines Pauschalbetrages. Der gültige Prozentsatz für diese Pauschalabgabe wird über die Schaltfläche: PARAMETER – ABRECHNUNG – SYSTEMVORGABEN vorgegeben: 

Befreiung von der pauschalen RV-Zuzahlung

Verzichtet ein Arbeitnehmer, der eine geringfügige Alleinbeschäftigung ausübt, auf die RV-Pflicht, ist der Schlüssel 5 zu setzen und das Kennzeichen: „Befreiung von der Rentenversicherungspflicht („Opt-out“) und Bescheinigung liegt vor“ zu aktivieren.

Arbeitslosenversicherung 

Hier geben Sie an, ob eine Pflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung vorliegt. 

Pflegeversicherung

Hinterlegen Sie den entsprechenden Schlüssel für die Pflegeversicherung. 

Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen ist die Pflegeversicherung – unabhängig davon, ob für die Krankenversicherung der Schlüssel “0” oder “9” verwendet wird – stets mit “1” oder “2” zu verschlüsseln, wenn Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung besteht. Der Schlüssel „0“ für die Pflegeversicherung kommt nur für solche Personen in Betracht, die in der privaten Pflegeversicherung versichert oder die geringfügig beschäftigt sind. Entsprechendes gilt für Personen, die weder in der sozialen noch in der privaten Pflegeversicherung versichert sind. 

Berücksichtigungsfähige Kinder (im Kontext des PV-Beitrags)

Diese Funktion steht ab Build 6810 zur Verfügung.

Bei Auswahl „1 Voller Beitrag zur Pflegeversicherung“ ist das Feld: „berücksichtigungsfähige Kinder“ zu befüllen. Bitte holen Sie sich diese Information von Ihren Arbeitnehmer ein. Der Gesetzgeber unterscheidet den Beitragssatz bis zu 5 Kindern.

Info:
Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wird der wird der Beitragssatz seit dem 01.07.2023 nach der Kinderzahl differenziert. Eltern zahlen somit generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Bei kinderlosen Mitgliedern gilt ein Beitragssatz in Höhe von 4 %. Bei Mitgliedern mit einem Kind gilt demgegenüber nur ein Beitragssatz von 3,4 %. Bei Mitgliedern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren reduziert sich der Beitragssatz darüber hinaus ab dem zweiten bis zum fünften Kind um einen Abschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind. Weitere Informationen und eine Tabelle der Beitragssätze zur Pflegeversicherung ab 01.07.2023 erhalten Sie in unserer Hilfe: Berücksichtigungsfähige Kinder.

Kennzeichen „Nachweis der Elterneigenschaft zur Befreiung von der Beitragszuschlagspflicht liegt vor (nach KiBG)“

Liegt für den Arbeitnehmer durch einen anerkannten Nachweis die Elterneigenschaft vor, ist dieses Kennzeichen zu aktivieren. Ein anerkannter Nachweis kann zum Beispiel sein:

  • Geburtsurkunde bzw. internationale Geburtsurkunde
  • Abstammungsurkunde
  • Auszug aus dem Geburtenbuch des Standesamtes
  • Auszug aus dem Familienbuch / Familienstammbuch
  • Steuerliche Lebensbescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • Vaterschaftsanerkennungs- und Vaterschaftsfeststellungsurkunde
  • Adoptionsurkunde
  • Kindergeldbescheid der Bundesagentur für Arbeit (Familienkasse)
  • Erziehungsgeldbescheid
  • Einkommensteuerbescheid (Berücksichtigung eines Kinderfreibetrages)
  • Sterbeurkunde des Kindes
  • Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld

Weitere Kennzeichen

  • „Ohne Bezüge (Abrechnung über 1 % der Bezugsgröße laut SGB VI §162 Nr. 1 und SGB III § 342)“ 
  • „Beitragstragung aufgrund Job-AQTIV-Gesetz vom 10.12.2001 (SV- Beiträge werden vollständig vom Träger der Einrichtung übernommen)“: dieses Kennzeichen steht bei Personengruppenschlüssel 105 oder 122 zur Verfügung, wenn das Geringverdienerkennzeichen aktiviert wurde. Dieses Kennzeichen bewirkt, dass die SV-Beiträge vollständig vom Arbeitgeber übernommen werden. Das Kennzeichen entfällt, wenn das Beschäftigungsverhältnis nach dem 01.01.2020 begonnen wurde. Die Sozialversicherungsbeiträge werden dann auch zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
  • „Saisonarbeitnehmer“: Ab 01.01.2018 muss in Anmeldungen zur Sozialversicherung mitgeteilt werden, ob es sich um einen Saisonarbeitnehmer handelt. Saisonarbeitnehmer sind Beschäftigte mit ständigem Wohnsitz im Ausland, die für einen begrenzten Zeitraum eine versicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland aufnehmen und nach deren Beendigung in ihr Heimatland zurückkehren. Das Kennzeichen ist nur für gesetzlich Versicherte zu übermitteln, daher wird das Kennzeichen bei privat Versicherten (Beitragsgruppenschlüssel Krankenversicherung = 0) nicht angeboten. Das Kennzeichen ist für folgende Personengruppenschlüssel nicht verfügbar: 109, 110 und 190.
  • „Umlage abführen“: Dieses Kennzeichen steht nur zur Verfügung, wenn Personengruppe 900, 901, 902 oder 903 ausgewählt wurde. 
  • Das Kennzeichen „Verzicht auf die Gleitzonenregelung in der RV“ stand bis 30.06.2019 in bestimmten Konstellationen zur Verfügung. Für die Abrechnungsvorgaben ab dem dem 01.07.2019 steht dieses nicht mehr zur Verfügung und wird – im Hintergrund der Software – ab diesem Zeitpunkt automatisch deaktiviert.

Info:

Die gültigen Beitragssätze für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden unter PARAMETER – ABRECHNUNG – SYSTEMVORGABEN vorgegeben.


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