Beachten Sie:
Ab 01.07.2021 ist keine Registrierung mehr notwendig, da die Deutsche Rentenversicherung Ihnen die Aufforderung für eine gesonderte Meldung automatisch digital übermittelt.
Im RV-BEA-Verfahren wird die elektronische Anforderung einer gesonderten Meldung (GML57) durch die Deutsche Rentenversicherung abgedeckt. In diesem Bereich der Online-Hilfe haben wir für Sie wichtige Informationen zum RV-BEA-Verfahren eingebracht sowie die Abläufe in der Software beschrieben, die für die Registrierung von RV-BEA nötig sind.