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Assistent Steuerumstellung in Schweizer Mandanten (01.01.2024)

Gesetzliche Änderung: Steuersätze in der Schweiz zum 01.01.2024

 Zum 01.01.2024 wird es Änderungen der Steuersätze in der Schweiz geben:

Quelle und weitere Informationen

Gesetz und Verordnung

Notwendige Schritte zur Vorbereitung im Vorfeld und Umstellung zum 01.01.2024

In der Software wurde ein Assistent eingebracht, der Ihnen in zwei Schritten die Vorbereitung und anschließend die Umstellung der Steuerschüssel erlaubt.

Zum Umfang des Assistenten gehören unter anderem:

  • Einspielen der neuen Steuerschlüssel
  • Einspielen der neuen Konten
  • Erstellen der Umsatzsteuerkategorien
  • Aktualisieren der Buchführungshelfer inklusive Gültigkeit
  • Prüfen der Layouts

Schritt 1:  Vorbereitung der Mehrwertsteueranpassung (ab September 2023 möglich)

Schritt 1 kann nach dem Einspielen der Version 6825 durchgeführt werden. Auf diese Weise haben Sie schon die neuen Steuerschlüssel in der Software. Sie werden zudem auf mögliche Layout-Anpassungen in von Ihnen gestalteten Drucken hingewiesen. 

Beachten Sie:
Vor dem Ausführen des Assistenten sollte unbedingt eine Datensicherung (Verzeichnissicherung) durchgeführt werden! Ebenso empfiehlt es sich, bei Mandanten mit einem Datenbestand von älter als 10 Jahren vorab den Bereinigungsassistenten auszuführen. Dies mindert den zu konvertierenden Datenbestand und erhöht dadurch die Performance. 

Der Assistent unterstützt Sie bei der Vorbereitung der Schweizer Mehrwertsteueranpassung innerhalb der Software

  • Einspielen der neuen Steuerschlüssel im Schweizer Mandanten
  • Einspielen der neuen Konten
  • Erstellen der Umsatzsteuerkategorien
  • Aktualisieren der Buchführungshelfer inklusive Gültigkeit
  • Prüfen der Layouts
  • Belege mit Beleg- bzw. Leistungsdatum aus 2024 verwenden automatisch die neuen Steuersätze – Bei einer jahresübergreifenden Abrechnung von Servicevertrags-Dauerleistungen wird bereits jetzt der Steueranteil anteilig berechnet und mit dem jeweils gültigen Steuersatz abgerechnet

Im Anschluss erhalten Sie ein Protokoll, das die Änderungen zusammenfasst und auf manuell zu prüfende Punkte hinweist.

Schritt 2: Durchführung Mehrwertsteueranpassung (um den 01.01.2024 durchzuführen)

Dieser Schritt ist um den Jahreswechsel auszuführen, da die Steuerschlüssel entsprechend auf die neuen Werte in den Stammdaten und Parametern eingetragen werden. Dieser Schritt sollte aus diesem Grund nicht zu früh ausgeführt werden. Je nachdem wie Ihre Geschäftszeiten zwischen den Jahren ausfallen, können Sie auch ggf. freie Tage zwischen den Jahren für die Umstellung nutzen.

Beachten Sie bitte die folgenden Punkte:

  • Assistent stellt Stammdaten auf neue Vorgaben um
  • Assistent stellt Parameter auf neue Vorgaben um
Beachten Sie:
Schritt 2 ist erst rund um den 01.01.2024 durchzuführen. Ein entsprechender Testlauf, um mögliche manuelle Anpassungen, z. B. in Layouts, herauszufinden, lässt sich auch vor der Umstellung durchführen. Bitte erstellen Sie im Vorfeld eine Datensicherung (Verzeichnissicherung)!

Optionale Punkte: Hilfreiche Funktionen zur Steuerumstellung Schweiz

Nach dem zweiten Schritt stehen Ihnen zusätzliche Optionen für Umstellungen zur Verfügung:

  • Preisprüfliste für Abweichende Artikeldaten und Artikel als Vorgabelayout
  • Automatische Steuerschlüsselprüfung bei dem Wandeln eines Vorgangs
  • etc.

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