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LOHN: Erfassung einer Corona-Prämie bis zu 1.500 Euro

Vor dem Hintergrund des „Gesetz zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise für Unternehmen“ sind steuerfreie Bonuszahlungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bis zu 1.500 Euro insgesamt sowohl steuerfrei, als auch SV- und UV-frei zu schlüsseln (gesetzliche Grundlage aus § 3 Nr. 11 EStG i.V.m. § 1 SvEV, Klarstellungen zur UV vom 04.05.2020).


Beachten Sie:

  • Es gibt einen Höchstwert von 1.500 Euro
  • Aufgrund einer Verlängerung der Frist darf die Corona-Prämie im Zeitraum März 2020 bis März 2022 gezahlt werden, was bei einer Betriebsprüfung überprüft wird
  • WICHTIG: Es dürfen im Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 insgesamt nicht mehr als 1.500 Euro sein

Quelle: § 3 Nummer 11a EStG. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html (Externer Link)


Erfassung der Lohnart zur Corona-Prämie 

Die steuerfreien Bonuszahlungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie können in buhl Unternehmer erfasst werden.

Diese Bonuszahlungen sind nicht nur steuerfrei, sondern auch SV- und UV-frei. (Die Unfallversicherung folgt der Sozialversicherung).

Neu hinzugekommen ist das Feld: UV-FREIER SATZ.

Über einen neu anzulegenden Lohnarten-Datensatz kann die Lohnarten UV-frei geschlüsselt werden.

In der Erfassungsmaske der Lohnart stehen im Bereich: Berechnungsvorgaben folgende Felder zur Verfügung, um diese entsprechend zu schlüsseln:

  • steuerfreier Satz (%)
  • SV-freier Satz (%)
  • UV-freier Satz (%)

Beachten Sie: Der Wert im Feld: UV-freier Satz kann nur auf 0 oder 100 Prozent stehen, Zwischenwerte sind keine erlaubt.

Die Lohnartennummer und die Bezeichnung der Lohnart können frei gewählt werden.

Mit der neu angelegten Lohnart wird die Bonuszahlung erfasst.



Tipp: Sofern der Arbeitgeber die neue Lohnart mit dem Zusatzwort „Corona“ benannt hat, ist es bei Betriebsprüfungen einfacher diese zuzuordnen und zu finden.

Ausweisung des Betrags im Lohnkonto des Mitarbeiters

Innerhalb des Lohnkontos weißt die die Zeile: steuer-, sozialversicherungs-, und unfallversicherungsfreie Entgelte aus.

Wenn alle drei Kennzeichen in buhl Unternehmer (steuerfrei, SV-frei, UV-frei) zutreffen, wird das in einem separaten Bereich im Lohnkonto ausgewiesen, damit am Ende des Jahres in der Übersicht genau zu sehen ist, welche das ist.

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