Vor dem Hintergrund des „Gesetz zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise für Unternehmen“ sind steuerfreie Bonuszahlungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bis zu 1.500 Euro insgesamt sowohl steuerfrei, als auch SV- und UV-frei zu schlüsseln (gesetzliche Grundlage aus § 3 Nr. 11 EStG i.V.m. § 1 SvEV, Klarstellungen zur UV vom 04.05.2020).
Beachten Sie:
- Es gibt einen Höchstwert von 1.500 Euro
- Aufgrund einer Verlängerung der Frist darf die Corona-Prämie im Zeitraum März 2020 bis März 2022 gezahlt werden, was bei einer Betriebsprüfung überprüft wird
- WICHTIG: Es dürfen im Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 insgesamt nicht mehr als 1.500 Euro sein
Quelle: § 3 Nummer 11a EStG. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html (Externer Link)
Erfassung der Lohnart zur Corona-Prämie
Die steuerfreien Bonuszahlungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie können in buhl Unternehmer erfasst werden.
Diese Bonuszahlungen sind nicht nur steuerfrei, sondern auch SV- und UV-frei. (Die Unfallversicherung folgt der Sozialversicherung).
Neu hinzugekommen ist das Feld: UV-FREIER SATZ.

Über einen neu anzulegenden Lohnarten-Datensatz kann die Lohnarten UV-frei geschlüsselt werden.
In der Erfassungsmaske der Lohnart stehen im Bereich: Berechnungsvorgaben folgende Felder zur Verfügung, um diese entsprechend zu schlüsseln:
- steuerfreier Satz (%)
- SV-freier Satz (%)
- UV-freier Satz (%)
Beachten Sie: Der Wert im Feld: UV-freier Satz kann nur auf 0 oder 100 Prozent stehen, Zwischenwerte sind keine erlaubt. |
Die Lohnartennummer und die Bezeichnung der Lohnart können frei gewählt werden.
Mit der neu angelegten Lohnart wird die Bonuszahlung erfasst.
Tipp: Sofern der Arbeitgeber die neue Lohnart mit dem Zusatzwort „Corona“ benannt hat, ist es bei Betriebsprüfungen einfacher diese zuzuordnen und zu finden. |
Ausweisung des Betrags im Lohnkonto des Mitarbeiters
Innerhalb des Lohnkontos weißt die die Zeile: steuer-, sozialversicherungs-, und unfallversicherungsfreie Entgelte aus.
Wenn alle drei Kennzeichen in buhl Unternehmer (steuerfrei, SV-frei, UV-frei) zutreffen, wird das in einem separaten Bereich im Lohnkonto ausgewiesen, damit am Ende des Jahres in der Übersicht genau zu sehen ist, welche das ist.
