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LOHN: Bestätigung Mitgliedschaft (Krankenkasse)

Bei den abgerufenen Nachrichten der Annahmestellen werden auch die Bestätigungen der Mitgliedschaften der Mitarbeiter bei einer Krankenkasse von der Software verarbeitet.


Beachten Sie:

Geringfügig Beschäftigte nehmen nicht am Verfahren teil. Für diese erhalten Sie keine elektronische Bestätigung.

  • Die Nachrichten werden vom Kommunikationsserver abgeholt (Abholung der Nachrichten vom Kommunikationsserver)
  • Im Anschluss werden die externen Meldungen verarbeitet (Externe Meldungen verarbeiten). Hierzu steht ein Assistent zur Verfügung.

Rückmeldungen mit bestätigter Mitgliedschaft finden Sie im Mitarbeiter-Datensatz unter: LOHN-ABRECHNUNGSDATEN – EXTERNE GRUNDLAGEN – BESTÄTIGUNG MITGLIEDSCHAFT.

In der Tabelle wird über die Spalte: BESTÄTIGUNG MITGLIEDSCHAFT angezeigt, ob eine Bestätigung vorliegt.

Beispiel: Mitgliedschaft bestätigt

Liegt eine Bestätigung vor, wird dies in der Tabelle ausgewiesen.

Beispiel: Mitgliedschaft konnte nicht bestätigt werden

Konnte die Mitgliedschaft nicht bestätigt werden, erscheint eine entsprechende Meldung in der Tabelle.

Konnte die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse nicht bestätigt werden, wird im Abrechnungsvorgabe-Datensatz die Einzugsstellennummer von der Software wieder entfernt.

Klären Sie, was zur Ablehnung führte (z. B. Fehleingabe) und korrigieren Sie an dieser Stelle Ihre Eingabe auf dem Register: EINZUGSSTELLEN im Abrechnungsvorgabe-Datensatz des Mitarbeiters.

Bei der Abrechnung des Mitarbeiters erhalten Sie eine Fehlermeldung im Protokoll: „Die bei dem Mitarbeiter hinterlegte Einzugsstelle wurde nicht gefunden„.

Schreiben Sie uns Ihre Anregungen.

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