Beschriebene Funktion in folgenden Ausbaustufen verfügbar:
- Ab Lohn & Gehalt Professional 365
- Ab Unternehmer Professional 365
Auf betrieblicher bzw. auf arbeitsrechtlicher Ebene ist die Entscheidung über die Einführung von Kurzarbeit zu treffen. Darunter versteht man die Herabsetzung der regelmäßigen, betrieblichen Arbeitszeit in Folge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses mit der Folge einer entsprechenden Minderung der Entgeltansprüche der betroffenen Arbeitnehmer. Kurzarbeitergeld (Kug) wird bei Erfüllung der in den §§ 169 bis 182 SGB III genannten Voraussetzungen gewährt.
Das Kurzarbeitergeld beträgt:
- 67 % für Arbeitnehmer, die mindestens 1 Kind im Sinne des § 32 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 bis 5 EStG haben, unabhängig von der Haushaltszugehörigkeit oder vom in- oder ausländischen Wohnsitz des Kindes
- 60 % für die übrigen Arbeitnehmer
1 Einstellungen in den Parametern (Kurzarbeitergeld)
1.1 Einstellungen in der Betriebsstätte
Mittels Schaltfläche: PARAMETER – ABRECHNUNG – BETRIEBSSTÄTTEN öffnen Sie die von der Kurzarbeit betroffene Betriebsstätte zum Ändern.

Es steht Ihnen das Register: „Kurzarbeit (Kug)“ zur Verfügung.

1.2 Stammdaten
Kug Stammnummer: Diese wird von der Agentur für Arbeit vergeben.
Ableitungsnummer: Die Arbeitsagentur sieht seit 2015 die Ausweisung einer sogenannten Ableitungsnummer in der Kug-Abrechnungsliste vor. Diese kann hier hinterlegt werden.
Gewährte Zeiträume: Über die Schaltfläche: NEU öffnet sich ein neues Fenster, in welchem die gewährten sowie die in Anspruch genommenen Zeiträume hinterlegt werden. (Die Schaltfläche: NEU steht auf der Registerkarte: „GEWÄHRTE ZEITRÄUME (BEARBEITUNG)“ zur Verfügung, sobald Sie den Bereich: „Gewährte Zeiträume“ fokussiert haben).

Beachten Sie: Der gewährte Zeitraum umfasst generell mindestens einen vollen Monat. Zu diesem gewährten Zeitraum ist unter „Anspruchszeiträume“ der tatsächlich in Anspruch genommene Kug-Zeitraum zu hinterlegen.
1.3 Mitarbeiter zuweisen
Über die Schaltfläche: MITARBEITER ZUWEISEN wird ein Assistent aufgerufen, der die Zuweisung der Kug-Zeiträume zu den Mitarbeitern vornimmt.

Im ersten Fenster wählen Sie den Zeitraum aus, der zugewiesen werden soll.

Anschließend kann die Mitarbeiter-Auswahl eingegrenzt werden. Soll allen Mitarbeitern der zuvor gewählte Kug-Zeitraum zugewiesen werden, erfolgt hier keine Angabe. Im nächsten Fenster werden die entsprechenden Mitarbeiter aufgelistet. Hier können einzelne Mitarbeiter durch Deaktivierung ebenfalls ausgeschlossen werden.

Anschließend erhalten Sie eine Zusammenfassung. Mittels Schaltfläche: FERTIGSTELLEN wird die Zuweisung des Kug-Zeitraumes zu den ausgewählten Mitarbeitern abgeschlossen. Die korrekte Hinterlegung kann unter STAMMDATEN – MITARBEITER – LOHN-ABRECHNUNGSDATEN – GRUNDLAGEN DER ABRECHNUNG – KUG kontrolliert und gegebenenfalls auch korrigiert werden.
1.4 Einstellungen für die Buchungssatzerstellung
Über die Schaltfläche: PARAMETER – ABRECHNUNG – BUCHUNGSKONTEN FÜR FIBU steht der Abschnitt: „Forderungen aus Kug“ zur Verfügung. An dieser Stelle werden die Konten für Forderungen gegenüber der Arbeitsagentur bzw. der Einzugsstelle eingetragen. Außerdem kann ein Layout für den Buchungstext hinterlegt werden.

2 Einstellungen in den Lohnarten
Unter STAMMDATEN – LOHNARTEN steht auf dem Register: „Weitere Kennzeichen“ die Option: „Mehrarbeit“ zur Verfügung.

Dieses Kennzeichen ist bei allen
Lohnarten zu aktivieren, die NICHT zur Ist-Entgeltermittlung herangezogen
werden. (Das Ist-Entgelt wird durch die Software automatisch aufgrund der
angegebenen Lohnarten in der Bruttolohnerfassung ermittelt und als Grundlage
für die Kug-Berechnung herangezogen.) Im Lohnkonto erfolgt eine entsprechende
Ausweisung.
3 Einstellungen in den Mitarbeiterstammdaten
Unter STAMMDATEN – MITARBEITER – LOHN-ABRECHNUNGSDATEN steht unter GRUNDLAGEN DER ABRECHNUNG der Eintrag: „Kug“ zur Verfügung.

Durch die Hinterlegung in der Betriebsstätte (Schaltfläche: PARAMETER – ABRECHNUNG – BETRIEBSSTÄTTE) und Zuweisung mittels Schaltfläche: MITARBEITER ZUWEISEN wird dieses Register automatisch gefüllt.
Wurde ein Mitarbeiter nicht oder falsch zugewiesen, können die entsprechenden Anpassungen / Korrekturen auf diesem Register vorgenommen werden. Dafür stehen die Schaltflächen: NEU, ÄNDERN und LÖSCHEN zur Verfügung.
3.1 Fehlzeiten vor und/oder während der Kurzarbeit
Krankheit / Lohnfortzahlung während der Kurzarbeit
Erhält ein Mitarbeiter während der Kurzarbeit Lohnfortzahlung aufgrund von Krankheit, muss die Fehlzeit: „8.1. KUG/WAG Krank Krankengeld in Höhe des KUG/WAG“ verwendet werden.
Diese Eintragung ist wie für alle Fehlzeiten vorzunehmen unter: STAMMDATEN – MITARBEITER – Register: „Lohn-Abrechnungsdaten“ – GRUNDLAGEN DER ABRECHNUNG – FEHLZEITEN. Damit ist gewährleistet, dass das Krankengeld gemäß § 47 b Abs. 4 SGB V korrekt ermittelt werden kann.
Krankheit / Lohnfortzahlung liegt bereits vor Beginn der Kurzarbeit vor
Die Fehlzeit: „10.3 Entgeltfortzahlung nach U1“ ist vor dem Beginn der Kurzarbeit zu beenden.
Ab Beginn der Kurzarbeit ist die Fehlzeit: „8.1. KUG/WAG Krank Krankengeld in Höhe des KUG/WAG“ zu verwenden.
Besteht Lohnfortzahlung über die Dauer der Kurzarbeitszeit hinaus, so ist nach Beendigung der Kurzarbeit wieder die Fehlzeit: „10.3 Entgeltfortzahlung nach U1“ einzutragen.
Ermittlung des Zeitraums für die Lohnfortzahlung
Wird Lohnfortzahlung vor der Inanspruchnahme von Kurzarbeit gewährt, setzt die Lohnfortzahlung während des Kurzarbeit-Zeitraumes aus und läuft anschließend weiter.
Beispiel:
- Kurzarbeit besteht von 20. – 30.01.
- Ein Mitarbeiter ist vom 05.01. – 02.03. krank.
Ermittlung des Zeitraums für die Lohnfortzahlung
ohne Berücksichtigung des Kug-Zeitraumes:
05.01. – 15.02. = 42 Tage
mit Berücksichtigung des Kug-Zeitraumes:
05.01. – 19.01. = 15 Tage
31.01. – 26.02. = 27 Tage
sind insgesamt 42 Tage
Die Fehlzeiten sind beim Mitarbeiter wie folgt zu hinterlegen:
05.01. – 19.01.: Fehlzeit „10.3 Entgeltfortzahlung nach U1“
20.01. – 30.01.: Fehlzeit „8.1. KUG/WAG Krank Krankengeld in Höhe des KUG/WAG“
31.01.
– 26.02.: Fehlzeit „10.3 Entgeltfortzahlung nach U1“
4 Abrechnung
Wurden alle Vorgaben zur Kurzarbeit in den Parametern und den Stammdaten definiert, kann die Abrechnung im Bereich: „(Bruttolohn-) Erfassung“ durchgeführt werden.
In der Abrechnung des Arbeitnehmers ist das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt mittels Lohnarten zu hinterlegen.

Register: Vorgaben
Auf dem Register: „Vorgaben“ erfolgt in den Bereichen: „Daten für Monatsdurchschnitt“ sowie „Kurzarbeit (Kug)“ die Hinterlegung aller Angaben zur Kurzarbeit.

Bereich: „Daten für den Monatsdurchschnitt“
Normal-Stunden: Es sind die tatsächlich geleisteten Stunden einzutragen.
Bereich: „Kurzarbeit (Kug)“
Sollstunden: Anzahl der Stunden, die der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall in diesem Monat zu leisten hätte
Kug Krank Stunden aufgrund Fehlzeit 8.1: Anzahl der Stunden, welche während des Kug-Zeitraumes auf Krankheit fallen und der Arbeitgeber das Krankengeld bezahlt
Kug Krank Stunden aufgrund Fehlzeit 4.1: Anzahl der Stunden, welche während des Kug-Zeitraumes auf Krankheit fallen und das Krankengeld direkt von der jeweiligen Krankenkasse an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird.
Soll-Entgelt (normal): Ist das beitragspflichtige Bruttoentgelt, welches der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall im Anspruchsmonat (Kalendermonat) erzielt hätte. Als Soll-Entgelt ist grundsätzlich das regelmäßige laufende Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung (§§ 14 und 17 SGB IV) bis zur Beitragsbemessungsgrenze zugrunde zu legen.
Für Abrechnungen ab Februar 2009 stehen zusätzlich noch folgende Felder zur Verfügung:
Register: „Lohnkonto“
Nach Hinterlegung aller Daten in der Erfassung selbst sowie auf dem Register: „Vorgaben“ kann die Ermittlung des Kurzarbeitergeldes auf diesem Register geprüft werden.

Bei Verwendung einer Lohnart, die nicht zur Ist-Entgeltermittlung herangezogen wird (Lohnart mit aktiviertem Kennzeichen: „Mehrarbeit“), erfolgt eine entsprechende Ausweisung auf dem Register: „Lohnkonto“.
Beachten Sie: Das Ist-Entgelt wird durch die Software automatisch aufgrund der angegebenen Lohnarten in der Bruttolohnerfassung ermittelt und als Grundlage für die Kug-Berechnung herangezogen.
4.1 Feiertagslöhne während Kug
Bei Feiertagen während Kug können die SV-Angaben zu 100 % vom Arbeitgeber getragen werden. Um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten, muss die Lohnart für den Feiertagslohn in den Parametern hinterlegt werden.
Unter PARAMETER – ABRECHNUNG – PARAMETER steht dafür der Eintrag: „Feiertagslohn in Höhe des Kurzarbeitergeldes (Kug)“ zu Verfügung. Durch einen Doppelklick auf diesen Eintrag öffnet sich ein weiteres Fenster, in welchem die Lohnart für Feiertagslohn eingetragen wird.

Die Lohnart selbst muss wie folgt angelegt sein (Bereich STAMMDATEN – LOHNARTEN):
Lohnartennummer: Kann beliebig vergeben werden – zum Beispiel: 190
Bezeichnung: Kann beliebig vergeben werden – z.B. Feiertagslohn in Höhe Kug
Register: „Lohnart“
Kennzeichen | |
Lohnart: | Andere Zahlung |
Statistik: | (Keine Statistik) |
Monatsdurchschnitt: | Wert addieren |
pauschale Lohnsteuer: | Keine Pauschalsteuer |
Nettobezug / -abzug: | (Keiner) |
Darstellung auf Lohntasche | Unte Bruttobezüge auf Lohntasche ausweisen |
Berücksichtigung für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge | |
Zuschlag: | Kein Zuschlag |
Berechnungsvorgaben | |
Sonstiger steuerpflichtiger Bezug: | nicht aktiviert |
Sonstiger sozialversicherungsplichtiger Bezug: | nicht aktiviert |
Berücksichtigung bei Ermittlung des Grundlohns | aktiviert |
Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: | nicht aktiviert |
Faktor (%): | 100,00 |
SV-freier Satz (%): | 100,00 |
sonst keine Einträge |
Register: „Weitere Kennzeichen“
Berücksichtigung für Lohnfortzahlung: (Keine)
Alle weiteren Optionen werden NICHT aktiviert.
5 Auswertungen – Drucke (Kug)
Auf der Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN befindet sich u.a. die Schaltfläche: KURZARBEITERGELD DRUCKEN.


Folgende Auswertungen können auf diesem Wege erstellt werden:
- Kurzarbeitergeld für das Arbeitsamt (KUG-Abrechnungsliste): Diese Auswertung stellt eine Anlage zum Leistungsantrag dar und kann der Agentur für Arbeit übersendet werden.
- Kurzarbeitergeld für die Krankenkasse (Kug-Abrechnungsliste Krankengeld): Diese Auswertung stellt den Antrag zur Erstattung des Kug-Krankengeldes dar und ist bei der Einzugsstelle einzureichen.
- Kurzarbeitergeld-Übersicht Gesamt: Enthält alle für den Arbeitgeber relevanten Daten. Diese werden nach Mitarbeitern aufgeschlüsselt angezeigt.
- Anspruchszeitraum: Es wird Ihnen eine Liste aller vom Kug betroffenen Mitarbeiter mit dem jeweils hinterlegten Anspruchszeitraum angezeigt.