Wichtige Informationen zur Software

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Abmeldung vom RV-BEA-Verfahren

Da das Verfahren vorerst nur optional ist, besteht aktuell noch die Möglichkeit, sich wieder vom RV-BEA-Verfahren abzumelden.

Dazu rufen Sie den Assistenten analog zur Registrierung auf und wählen „Abmeldung“ aus.

Um den Status in den Mandanten-Daten korrekt zu erhalten, sind auch hier danach die Nachrichten der Annahmestelle abzurufen und die Externen Meldungen zu verarbeiten.

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