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Umstellung zum 01.01.2021


Info: Zum 01. Januar 2021 gilt wieder der Umsatzsteuerumsatz von 19 Prozent, ermäßigt 7 Prozent. Ergänzend zum BMF-Schreiben vom 30. Juni 2020, BStBl I (Externer Link) S. 384, gilt für die befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020 und zu deren Anhebung zum 1. Januar 2021 das Folgende: Um­satz­steu­er; Be­fris­te­te Ab­sen­kung des all­ge­mei­nen und er­mä­ßig­ten Um­satz­steu­er­sat­zes zum 1. Ju­li 2020 (Externer Link).


Beachten Sie: Die Umstellung mithilfe des Assistenten kann erst ab dem 01.01.2021 durchgeführt werden!

Für die Steuerumstellung zum 01.01.2021 ist Mindestversion 6389 einzusetzen.
  • Der Assistent für die Steuerumstellung 2021 muss von Kunden ausgeführt werden, welche die Warenwirtschaft in der Software nutzen
  • Für Kunden mit einer reinen Buchhaltungsinstallation besteht kein Handlungsbedarf

Steuerumstellung auf die bisherigen Steuersätze

Die Steuerumstellung zum 01.01.2021 auf 19 Prozent bzw. ermäßigt 7 Prozent erfolgt durch den gleichen Assistenten in der Software, mit welchem Sie bereits zur Mitte des Jahres die Steuerumstellung durchgeführt hatten. Da bei der Umstellung auf den bisherigen Steuersatz nun keine größeren Änderungen eingebracht werden, ist die Umstellung nun vertrauter und mit weniger Aufwand verbunden.1

Umstellung zum 01.01.2021

Nach dem Jahreswechsel werden Sie in buhl Unternehmer darauf hingewiesen, dass der Standard-Steuerschlüssel von 19 Prozent definiert werden sollte. Bestätigen Sie die Schaltfläche: JA für eine automatische Umstellung. 

Sie werden darauf hingewiesen, dass der Assistent ausgeführt werden muss um in den Artikeln eine Umstellung auf die dann gültigen Steuersätze zu erwirken.

1. Assistenten aufrufen

Öffnen Sie in buhl Unternehmer den DB-Manager. Registerkarte: DATEI – INFORMATIONEN – EINSTELLUNGEN – DB-MANAGER.

Wählen Sie die Datenbank: MANDANTEN – Schaltfläche: WEITERE – Eintrag: ASSISTENT ZUR STEUERUMSTELLUNG (D-2020).


Beachten Sie:

Stellen Sie sicher, dass vor der Ausführung des „Assistenten zur Steuerumstellung“ eine aktuelle Datensicherung angefertigt wurde. Hilfestellungen zu dem Themen: Daten- und Verzeichnissicherung finden Sie in folgendem Artikel: Datensicherung.


2. Umsatzsteuer in Stammdaten und Parametern umstellen

Um die Umstellung anzustoßen, ist Schritt 2 des Assistenten auszuführen: „Umsatzsteuer in den Stammdaten und Parametern auf neue Vorgaben umstellen„.

Bestätigen Sie die Auswahl mit der Schaltfläche: WEITER. Der Assistent stellt nun die Werte entsprechend von 16 auf 19 Prozent um. 


Info:

Über das Kennzeichen: TESTLAUF (KEINE DATEN WERDEN FESTGESCHRIEBEN) können Sie zunächst eine Prüfung des Assistenten durchführen – ohne eine Umstellung anzustoßen – etwa, um möglichen Sachverhalten vorzubeugen.

Für die eigentliche Umstellung muss das Kennzeichen: TESTLAUF deaktiviert sein.


Nachdem der Assistent die Umstellungen und Prüfungen durchgeführt hat, erhalten Sie die Information, dass Hinweise im Protokoll angezeigt werden können. Über die Schaltfläche: PROTOKOLL ANZEIGEN erhalten Sie eine Übersicht über Meldungen, die teils auch in Zusammenhang mit der Umstellung stehen.

3. Meldungen im Protokoll sichten und eventuell Anpassung in Layouts

Lesen Sie sich bitte diese Beiträge durch, um eventuelle Anpassungen – z. B. an Layouts noch durchführen zu können.

Sie können sich die Protokolle auch später – nach verlassen des DB-Managers – anzeigen lassen unter Registerkarte: DATEI – INFORMATIONEN – AKTUELE FIRMA / FILIALE / MANDANT – PROTOKOLLE. Der Vorteil der Ansicht über die Protokolle direkt im Programm ist, dass Sie in den zugehörigen Informationen neben den Hinweisen einen direkten Hyperlink zu den jeweiligen Einstellungen erhalten.


Tipp:

Da die Umstellung des Steuersatzes nun zurück auf die bisherigen Werte erfolgt, können Sie natürlich auch auf bisherige Standard-Layouts mit einem Umsatzsteuersatz von 19 Prozent zurückgreifen.

4. Überprüfen Sie buhl Unternehmer den jetzt gültigen Steuersatz

Nach dem Umstellen der Steuer über den Assistenten öffnen Sie im Bereich: VERKAUF – STAMMDATEN einen beliebigen ARTIKEL und wählen das Register: STEUER / EINHEIT / KENNZEICHEN.

Als „Steuerschlüssel“ für den Verkauf sollte hier „Mehrwertsteuer 19%“ stehen, bei Artikeln mit ermäßigtem Steuersatz sollten 7 % angezeigt werden.

6. Besonderheiten bei Verkauf über Datumsgrenze 31.12.2020 hinaus

Wurde ein Verkauf noch im alten Jahr vorbereitet, die Lieferung kann aber erst nach dem 31.12.2020 beginnen, so gilt bereits der neue Steuersatz. Das Programm erkennt dies entsprechend und wertet das Leistungsdatum aus. Somit ist gewährleistet, das der zum jeweiligen Zeitpunkt gültige Steuersatz herangezogen wird.

7. Weitere Hinweise zur Steuerumstellung

Die zur Jahresmitte 2020 eingebrachten Funktionen stehen Ihnen auch für die Steuerumstellung am 01.01.2021 zur Verfügung, dazu zählen u. a.:

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