Kleingewerbe - Vor- und Nachteile

Kleingewerbe – Was ist das?

Ein Kleingewerbe ist ein Unternehmen, das in bedeutend kleinerem Umfang als Gewerbe aktiv ist als „richtige“ Gewerbe. Kleingewerbe können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sind damit von der Umsatzsteuer sowie anderen Regelungen für Gewerbetreibende befreit.

Kleingewerbe – #Existenzgründung

Viele Gründer wählen zunächst oft die Form des Kleingewerbes. Start-ups tendieren zu dieser Variante der Gründung, weil dies den Einstieg in die Selbständigkeit erleichtern kann, da viele Pflichten für Kleinunternehmer einfach entfallen. Zum Start des eigenen Unternehmens kann dies durchaus sinnvoll sein, denn als Kleingewerbetreibender müssen Sie zum Beispiel keine Umsatzsteuer abführen. Als Betreiber eines Kleinunternehmens oder eines Nebengewerbe müssen Sie sich nicht an die Vorgaben des HGBs (Handelsgesetzbuches) oder an kaufmännische Vorschriften halten. Der Kleinunternehmer gilt nämlich nicht als Kaufmann.

Kleingewerbe - Vor- und Nachteile
Kleingewerbe – Vor- und Nachteile

Kleingewerbe anmelden – Das müssen Sie beachten

Als Kleingewerbebetreibender sind Sie dazu verpflichtet, Ihr Kleingewerbe anzumelden. Für die Gewerbeanmeldung genügt ein Gang zum Gewerbeamt. Hier erhalten Sie einen Gewerbeschein sowie einen Vordruck zur steuerlichen Erfassung Ihres Kleinunternehmens. Die Kosten für die Anmeldung eines Kleingewerbes sind übrigens überschaubar. Je nach Gewerbeamt belaufen sich diese auf 10 bis 40 Euro. Ist die Anmeldung Ihres Kleinunternehmens erfolgt, müssen Sie eine Anmeldung bei der zuständigen IHK (Industrie- und Handelskammer) und der Berufsgenossenschaft vornehmen. Falls Sie Angestellte beschäftigen, ist dies den jeweiligen Krankenkassen mitzuteilen.

Kleingewerbe und Steuern

Wie gesagt, sofern Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, müssen Sie keine Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer abführen. Der Freibetrag liegt bei 17.500 Euro jährlich. Solange Sie diesen nicht überschreiten, entfallen Steuerzahlungen für Sie. Wenn Sie als Kleingewerbetreibender die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, müssen Sie auf Ihren Rechnungen darauf hinweisen, dass Sie als Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer ausweisen.

Steuererklärung als Kleinunternehmer

Auch als Kleingewerbetreibender müssen Sie dem Finanzamt Ihre Gewinne und Umsätze darlegen. Eine einfache Steuererklärung ist hier nicht ausreichend. Zwar müssen Sie keine Bilanz einreichen, jedoch ist eine Auflistung Ihrer Einnahmen und Ausgaben in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung notwendig.

Buchhaltung für Kleingewerbetreibende

Auch wenn Kleingewerbetreibende von vielen Pflichten befreit sind, gibt es dennoch diverse Notwendigkeiten, die Sie als Kleinunternehmer nicht umgehen können. Eine sorgfältige Buchführung bleibt Ihnen selbst bei einem Kleinstgewerbe nicht erspart. Sämtliche Geschäftsvorgänge müssen nicht nur dokumentiert, sondern auch nachvollziehbar aufgezeichnet werden. Ihre Buchhaltung sollte deshalb stets lückenlos sein und Aufschluss über die Vermögenslage Ihres Kleingewerbes geben. Wenn Sie sich eine einfache und unkomplizierte Buchhaltung wünschen, wir hätten da eine ganz tolle Buchhaltungssoftware im Angebot: