Mit den kostenlosen Vorlagen von microtech erstellst Du einfach, schnell und kostenlos Deine Angebote. Besser und vor allem GoBD-konform geht es mit unserer Software.
Was ist ein Angebot?
Ein Angebot schreiben, ist Teil eines Bestell- oder Auftragsprozesses. Fragt ein Kunde eine Dienstleistung oder ein Produkt bei Ihnen an, erstellen Sie hierfür ein dementsprechendes Angebot. Das bedeutet, Sie erstellen ein Dokument, indem Sie sowohl Ihre Leistung als auch die damit verbundenen Kosten auflisten. Wenn Sie ein Angebot schreiben, können Sie dieses schriftlich, mündlich, per E-Mail, telefonisch an den Kunden übermitteln. Die sicherste Variante ist allerdings das schriftliche Angebot. Auch in Ihrem Webshop (zum Beispiel auf Amazon oder in Ihrem eBay-Shop) machen Sie Ihrem Kunden ein Angebot. In diesem Fall ist das Angebot nicht speziell auf einen Kunden zugeschnitten, sondern allgemeingültig.
Muster in Microsoft Word ab 2010 (.docx)Angebot schreiben – Schnell und mit genauen Angaben
Wenn ein Kunde eine Anfrage stellt, erhöhen sich Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit, wenn Sie schnell sind. Es klingt banal, aber je schneller Sie ein Angebot schreiben und Ihrem potentiellen Kunden zukommen lassen, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie den Auftrag auch erhalten. Umfasst Ihre Dienstleistung mehrere Bereiche und/oder ist komplexer aufgestellt, sollten Sie darauf achten, dem Kunden ein übersichtliches und durchdachtes Angebot zu schreiben. Kalkulieren Sie einen realistischen Zeitaufwand, der für Ihren Kunden nachvollziehbar ist. Klären Sie deshalb im Vorfeld möglichst genau die Art und den Umfang der gewünschten Leistung. So vermeiden Sie zeitraubende Nachverhandlungen.
Was muss in einem Angebot enthalten sein?
Für die Form oder den Inhalt eines Angebots gibt es einige Angaben, die enthalten sein sollten. Damit Sie Missverständnissen vorbeugen und sich außerdem darauf berufen können, sollten Sie bei einem Angebot möglichst konkrete Angaben machen. Achten Sie darauf, dass alle wesentlichen Informationen vorhanden sind. Wenn Sie ein Angebot schreiben, definieren Sie Ihrem Kunden gegenüber genau, welche Dienstleistungen zum genannten Preis erbracht oder wie viele Produkte geliefert werden. Zudem sollten Sie auf Ihre AGB hinweisen. Falls Ihre AGB nicht alle für das Angebot relevante Informationen enthalten, müssen Sie diese natürlich hinzufügen.
Folgende Punkte sollte Ihr Angebot enthalten:
- Adresse und Name Ihres Unternehmens und des Empfängers
- Bezeichnung, Preis und Menge der Artikel (bei Warenlieferung)
- Bezeichnung der Leistung, Materialkosten, Arbeitszeit (bei Dienstleistungen)
- Lieferfristen (gegebenenfalls Versandkosten)
- Zahlungsbedingungen (eventuell Rabatte)
- Enthaltene Mehrwertsteuer
- Annahmefrist
- Verweis auf die AGB
- Ansprechpartner
- Gesamtpreis
- Name sowie Unterschrift des Angebotsstellers
Achten Sie auf Transparenz
Beim Preis, der Anzahl oder dem Umfang der Leistung können Sie mit Transparenz immer punkten. Arbeiten Sie mit nachvollziehbaren, konkreten Bezeichnungen der von Ihnen gelieferten Leistungen. Achten Sie darauf, ob sich die Preise Ihres Angebots inklusive oder exklusive Umsatzsteuer verstehen. Zudem können Sie bereits beim Angebot mit Rabatten oder Vergünstigungen arbeiten, um Ihrem Kunden einen Grund mehr zu geben, Ihr Angebot auch anzunehmen.
Angebote versenden mit der buhl Unternehmer
In unserer Software hinterlegen Sie verschiedene Vorlagen für Ihre Angebote. Außerdem haben Sie stets einen Überblick darüber, wem Sie ein Angebot geschickt haben und wer es angenommen hat. Zudem erstellen Sie Angebote direkt am Kundendatensatz. Sie legen außerdem fest, ob Sie nach Aufwand berechnen (also Arbeitszeit und Material) oder, ob Sie ein Festpreisangebot abgeben. Mit der buhl Unternehmer Software erstellen Sie Angebote per Mausklick. Sie können Angebote schnell und einfach per E-Mail aus der Software heraus versenden.
Ist ein Angebot verbindlich?
Ja. Sobald Sie ein Angebot schreiben und dieses Ihrem potentiellen Kunden unterbreiten, ist dies für Sie verbindlich. Da ein Angebot als eine einseitige Willenserklärung gilt, ist es für den Unternehmer bindend. Auch Formulierungen wie „Preise unter Vorbehalt“ sind ungültig. Einzige Ausnahmen sind beispielsweise gestiegene Rohstoffpreise, die zu einer unverschuldeten Erhöhung des Rechnungsbetrages führen.