Was wäre der Berufsalltag ohne Geschäftsbrief? Er wäre nur halb so schön. Auch wenn der Geschäftsbrief immer stärker durch die E-Mail in Bedrängnis gerät, hat dieser seinen festen Platz in der Geschäftswelt. Noch immer gilt dieser in der Außenkommunikation als extrem wichtig. Der Geschäftsbrief bietet allerdings auch Fehlerquellen, die zu Missverständnissen und im schlimmsten Fall juristische Folgen nach sich ziehen können. Daher ist es von Vorteil, die Pflichtangaben und die notwendigen DIN-Norm für einen Geschäftsbrief zu kennen. Geschäftsbrief-Muster und kostenlose Vorlagen für Word und als PDF stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Geschäftsbrief Vorlage und Muster
Wir bieten Ihnen für verschiedene Situationen verschieden Geschäftsbrief-Muster an. Laden Sie sich diese einfach herunter und passen Sie diese nach Ihrem persönlichen Zweck an.
Geschäftsbriefvorlage und Muster zur Zusendung von Unterlagen und Dokumenten
Vorlage Geschäftsbrief Unterlagen und Dokumente
(✔ Word ab 2010, ✔ PDF)
Vorlage und Muster Geschäftsbrief zur Stornierung
Muster und Vorlage Geschäftsbrief zur Stornierung
(✔ Word ab 2010, ✔ PDF)
Muster und Vorlage Geschäftsbrief: Danksagung
Geschäftsbrief: Vorlage und Muster Danksagung
(✔ Word ab 2010, ✔ PDF)
Was ist ein Geschäftsbrief nach DIN 5008?
Wir Deutschen mögen Normen. Sie erleichtern uns manchmal das Leben oder stressen uns gewaltig. Weshalb sollte es bei dem Geschäftsbrief anders sein? Die Gestaltung und Strukturierung des Geschäftsbriefs nach DIN-Norm 5008 hilft im täglichen Schriftverkehr enorm. Der Geschäftsbrief nach DIN 5008 ist entgegen weitläufiger Meinung nicht rechtsverbindlich. Dennoch hat sich diese Form durchgesetzt. Zu den Rahmendaten des Geschäftsbriefs nach DIN 5008 gehört unter anderem:
- DIN A4 Brief im Hochformat
- Der obere Rand beträgt 4,5 Zentimeter
- Darin darf das Firmenlogo oder der Unternehmens-Slogan enthalten sein
- Der linke Seitenrand darf 2,5 Zentimeter breit sein
- Der rechte Seitenrad darf nach DIN-Norm 5008 mindestens einen Zentimeter betragen
- Die Schriftgröße beträgt üblicherweise zwölf Punkt
- Vorgaben für eine bestimmte Schriftart liegen laut DIN 5008 nicht vor, verwendet werden erfahrungsgemäß Schriftarten wie Times New Roman oder Arial
- Die Zeilenabstände dürfen nach DIN 5008 variieren
Welche Arten von Geschäftsbriefen gibt es?
Es gibt Geschäftsbriefe wie Sand am Meer. In unserem Downloadbereich finden Sie die folgenden:
Das Angebot
Das Angebot ist der erste Schritt zu einem Vertragsabschluss und stellt die Willenserklärung eines Geschäftspartners dar.
Mit einer kostenlosen Angebotsvorlage von microtech können Sie Ihr Angebot nun mit nur wenigen Klicks ganz einfach selbst erstellen.
>>Jetzt Angebotsvorlage herunterladen
Die Rechnung
Eine Rechnung muss zwangsläufig schriftlich erfolgen und enthält neben zahlreichen Pflichtangaben auch die Zahlungsaufforderung für eine Leistung.
In unseren kostenlosen Rechnungsvorlagen haben wir Ihnen neben einer Rechnungsvorlage mit Umsatzsteuer auch eine Rechnungsvorlage ohne Umsatzsteuer, sowie eine Rechnung für Kleinstbeträge vorbereitet.
>>Jetzt Rechnungsvorlage herunterladen
Die Mahnung
Die Rechnung ist gestellt doch der Kunde zahlt nicht? Dann wird es vermutlich Zeit für eine Mahnung. Damit Ihnen diese leichter von der Hand geht, stellen wir Ihnen kostenlose Mahnungsvorlagen für die erste, zweite und letzte Mahnung zur Verfügung.
>>Jetzt Mahnungsvorlage herunterladen
Welche Pflichtangaben gibt es in einem Geschäftsbrief?
Das Handelsgesetzbuch regelt die Pflichtangaben in einem Geschäftsbrief. Ihre Mitbewerber könnten hier auf Fehler lauern und eine Abmahnung in die Wege leiten. Die Rechtsform des Unternehmens trägt entscheidend dazu bei, dass die Pflichtangaben in Geschäftsbriefen variieren:
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, unterliegen keinen Vorschriften zu Pflichtangaben in Geschäftsbriefen.
- Abhängig davon, in welcher Branche Sie sich bewegen und andere rechtsverbindliche Vorschriften angewandt werden, kann diese Vorgabe ausgehebelt werden.
- Der Kunde steht im Fokus, orientieren Sie sich an den allgemein herrschenden Vorgaben.
- Rechnungen unterliegen besonderen Vorschriften. Diese ergeben sich zusätzliche aus dem Steuerrecht.
- Für Kaufleute mit Eintrag im Handelsregister, Personengesellschaften wie KG und OHG sind folgende Angaben verpflichtend:
- Name der Firma oder des Unternehmens – analog zum Handelsregistereintrag
- Die Nummer des Handelsregistereintrags
- Die entsprechende Rechtsform
- Der aktuelle Firmensitz
- Das zuständige Registergericht des Firmensitzes
Pflichtangaben für Geschäftsbriefe einer GmbH oder AG
Die Geschäftsbriefe einer GmbH müssen zwingend den Vornamen und Nachnamen aller Geschäftsführer und deren Stellvertreter enthalten. Bei Aktiengesellschaften gibt das Aktiengesetzt weitere Vorschriften vor, auf die wir hier nicht weiter eingehen. Worauf wir aber nicht verzichten wollen, ist die Vorgabe, dass eine Unterschrift zwingend in einem Geschäftsbrief enthalten sein muss.