Zum 01.10.2022 sind größere Änderungen im Bereich des Übergangsbereichs zu beachten. Für Beschäftigte mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs gelten besondere Regelungen für die Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlage. Zusätzlich gelten besondere Bestandsschutzregeln für Mitarbeiter im Übergangsbereich.
Die Anforderungen des Gesetzgebers wurden in der Software umgesetzt und stehen ab Version 6715 und höher zur Verfügung.
Einen ausführlichen Hilfe-Artikel zur Thematik finden Sie in folgendem Bereich der buhl Unternehmer-Hilfe: