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Rechtliche Anpassungen im Bereich der Midi-Jobs

Ab dem 1. Juli 2019 wird die Obergrenze für Midi-Jobs von bisher 850 Euro auf 1.300 Euro angehoben. Darüber hinaus wird der Begriff „Gleitzone“ durch den Begriff „Übergangsbereich“ ersetzt.

Mit dieser neuen Regelung erhöht sich die Anzahl der Menschen, die weniger Sozialabgaben abführen müssen. Betroffen sind auch einige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Teilzeit arbeiten.

Rechtsgrundlage ist das „Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz)“ vom 28. November 2018.

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