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LOHN: Neuregelung „Übergangsbereich“ bei Midi-Jobs

Vom 1. Juli 2019 an ist die die Obergrenze für Midi-Jobs von bisher 850 Euro auf 1.300 Euro angehoben worden. Darüber hinaus wurde der Begriff „Gleitzone“ durch den Begriff „Übergangsbereich“ ersetzt. Unsere Software wurde entsprechend angepasst. Informieren Sie sich auf den nächsten Seiten über die vorgenommenen Änderungen und Anpassungen.

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