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LOHN: Bestätigung Mitgliedschaft (Krankenkasse)

Bei den abgerufenen Nachrichten der Annahmestellen werden auch die Bestätigungen der Mitgliedschaften der Mitarbeiter bei einer Krankenkasse von der Software verarbeitet.


Beachten Sie:

Geringfügig Beschäftigte nehmen nicht am Verfahren teil. Für diese erhalten Sie keine elektronische Bestätigung.

  • Die Nachrichten werden vom Kommunikationsserver abgeholt (Abholung der Nachrichten vom Kommunikationsserver)
  • Im Anschluss werden die externen Meldungen verarbeitet (Externe Meldungen verarbeiten). Hierzu steht ein Assistent zur Verfügung.

Rückmeldungen mit bestätigter Mitgliedschaft finden Sie im Mitarbeiter-Datensatz unter: LOHN-ABRECHNUNGSDATEN – EXTERNE GRUNDLAGEN – BESTÄTIGUNG MITGLIEDSCHAFT.

In der Tabelle wird über die Spalte: BESTÄTIGUNG MITGLIEDSCHAFT angezeigt, ob eine Bestätigung vorliegt.

Beispiel: Mitgliedschaft bestätigt

Liegt eine Bestätigung vor, wird dies in der Tabelle ausgewiesen.

Beispiel: Mitgliedschaft konnte nicht bestätigt werden

Konnte die Mitgliedschaft nicht bestätigt werden, erscheint eine entsprechende Meldung in der Tabelle.

Konnte die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse nicht bestätigt werden, wird im Abrechnungsvorgabe-Datensatz die Einzugsstellennummer von der Software wieder entfernt.

Klären Sie, was zur Ablehnung führte (z. B. Fehleingabe) und korrigieren Sie an dieser Stelle Ihre Eingabe auf dem Register: EINZUGSSTELLEN im Abrechnungsvorgabe-Datensatz des Mitarbeiters.

Bei der Abrechnung des Mitarbeiters erhalten Sie eine Fehlermeldung im Protokoll: „Die bei dem Mitarbeiter hinterlegte Einzugsstelle wurde nicht gefunden„.

Schreiben Sie uns Ihre Anregungen.

Hinweise zur Verbesserung der Hilfe

Haben Sie eine Anregung oder einen Vorschlag für Änderungen auf dieser Hilfe-Seite? Schreiben Sie uns gerne Ihr Feedback. Beachten Sie, dass dieses Feld nicht für Support-Zwecke gedacht ist und wir deshalb nicht antworten können. Für Fragen rund um die Software finden Sie weitere Informationen und Support-Kontaktmöglichkeiten im buhl Unternehmer Service-Portal.