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Wenn EPP-Lohnart 2022 bereits belegt ist – Selbstanlage

Lohnart „Energiepauschale EPP“ selbst anlegen

Sollte die Vorgabe-Lohnart „Energiepauschale EPP“ nicht automatisch durch das im Hauptartikel beschriebene Update angelegt worden sein, erstellen und konfigurieren Sie die Lohnart anhand der aufklappbaren „Erweiterten Dokumentation“.


Beachten Sie, dass die Selbstanlage der Lohnart nur in sehr seltenen Fällen (Nr. 2022 ist bereits durch eine eigene Lohnart belegt) erfolgen muss.

Überspringen Sie deshalb diesen Punkt, sofern Sie nicht betroffen sind und EPP als Lohnart Nr. 2022 automatisch angelegt wurde.



Vorgehen der Selbstanlage (optional, im Normalfall ist dieser Schritt nicht notwendig):

Im Bereich: PERSONAL – STAMMDATEN – Register: LOHNARTEN wählen sie über die Schaltfläche: NEU die Anlage eines Lohnarten-Datensatz.
Treffen Sie folgende Konfiguration in der neu angelegten Lohnart:

Register: LOHNART
– Bezeichnung: Energiepauschale EPP
– Statistik: Energiepauschale (das Statistik-Kennzeichen bewirkt, dass die ausgezahlte Energiepreispauschale im Lohnkonto und nachfolgend in der Lohnsteueranmeldung und Lohnsteuerbescheinigung ausgewertet wird)
– Kennzeichen: „Sonstiger steuerpflichtiger Bezug“ ist zu aktivieren
– SV-freier Satz (%): 100,00
– UV-freier Satz (%): 100,00
Speichern & schließen Sie anschließend die neue Lohnart.

Schreiben Sie uns Ihre Anregungen.

Hinweise zur Verbesserung der Hilfe

Haben Sie eine Anregung oder einen Vorschlag für Änderungen auf dieser Hilfe-Seite? Schreiben Sie uns gerne Ihr Feedback. Beachten Sie, dass dieses Feld nicht für Support-Zwecke gedacht ist und wir deshalb nicht antworten können. Für Fragen rund um die Software finden Sie weitere Informationen und Support-Kontaktmöglichkeiten im buhl Unternehmer Service-Portal.