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Hinweis bei Deaktivierung des Rechnungslegungszwecks

Beim nachträglichen Deaktivieren eines Rechnungslegungszwecks bei einem Anlagengut, erscheint nun ein Hinweis. Dieser erinnert daran, dass durch das Deaktivieren eines Rechnungslegungszwecks keine Daten gelöscht werden und die vorhandenen Buchungen kontrolliert werden müssen.

Im Bereich BUCHHALTUNG – STAMMDATEN – Register: ANLAGEN können Sie einen Anlagensatz-Datensatz zum Ändern öffnen. Im Register: VORGABEN finden Sie den Eintrag „Rechnungslegungszweck“. An dieser Stelle kann über das zugehörige Kennzeichen ein Rechnungslegungszweck ab- oder angewählt werden. Es erscheint bei einer Abwahl, der entsprechende Hinweis.

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