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Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) prüfen und an das Finanzamt übertragen

Die Umsatzsteuervoranmeldung können Sie über BUCHHALTUNG – Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN – Schaltfläche: AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN – „Umsatzsteueranmeldung drucken“ prüfen und drucken. 

Dafür steht Ihnen das amtliche Formular (für jedes Kalenderjahr ein eigenes Formular) zur Verfügung. 

In diesem Druckmenü können Sie den gewünschten Zeitraum auswählen, für den die Umsatzsteueranmeldung gedruckt werden soll. Über die Optionen können Sie zusätzlich entscheiden, ob es sich um eine Korrekturmeldung handelt.

Bei Mandanten, welche der Ist-Versteuerung unterliegen, werden die steuerpflichtigen Umsätze erst nach dem Buchen der Zahlungseingänge auf der Umsatzsteuervoranmeldung ausgewiesen. 

Beachten Sie: Bei der Ist-Versteuerung muss bei der Eingabe der Zahlungseingänge vor dem Personenkonto das jeweilige Steuerkennzeichen eingegeben werden, damit die Umbuchung vom Konto „Umsatzsteuer nicht fällig“ auf das Konto „Umsatzsteuer“ erfolgt. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass die Umsatzsteuervoranmeldung korrekt erzeugt wird.

Sollten auf Ihrem Ausdruck der Umsatzsteueranmeldung die Steuernummer oder die Anschrift Ihres Finanzamtes nicht korrekt sein, dann können diese über die Registerkarte: DATEI – INFORMATIONEN – AKTUELLE FIRMA / FILIALE / MANDANT – MEINE FIRMA/ MEIN MANDANT „XXX“ BEARBEITEN über das Register: „Finanzamt“ entsprechend angepasst werden. 

Die Übertragung der Daten aus der Umsatzsteuervoranmeldung ist auf elektronischem Wege erforderlich. Diese Übertragung kann über die Schaltfläche: ÜBERTRAGEN (Registerkarte: ÜBERGEBEN/AUSWERTEN – Schaltfläche: AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN) 

oder über die Registerkarte: DATEI – SCHNITTSTELLEN – ELSTER-EXPORT SCHNITTSTELLE erfolgen.

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