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Systemvorgaben SV (Lohn)

Wird im Januar eines neuen Abrechnungsjahres das aktuelle Lohnupdate („Jahresaktualisierung“) installiert, werden für das neue Jahr die Systemvorgaben SV (zur Nettolohnberechnung) erweitert.

Wichtige Informationen zur Jahresaktualisierung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link: https://www.buhl-unternehmer.de/hilfe/wichtige-informationen-zur-software/jahresaktualisierung

Die Systemvorgaben SV (zur Nettolohnberechnung) erreichen Sie unter Schaltfläche: PARAMETER – ABRECHNUNG – SYSTEMVORGABEN

Diese Vorgaben können nicht abgeändert werden. An dieser Stelle sind viele Einstellungen hinterlegt, die aufgrund gesetzlicher Regelungen vorgegeben sind

Zum Beispiel:

  • Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen
  • Beitragssätze zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
  • Zusätzlicher Beitragssatz zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung für Arbeitnehmer
  • Insolvenzgeldumlage
  • Angaben für „Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Pauschale Krankenversicherung, Pauschale Rentenversicherung und Pauschalsteuer)
  • Übergangsbereich sowie dazugehörender Faktor
  • Geringverdienergrenze
  • Mindest-Rentenversicherungsgrenze (Aufstockung)
  • Grundlohn-Monatswochenfaktor
  • Grundstundenlohngrenze für Sozialversicherung (Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge)

Beachten Sie:

Da diese Berechnungsvorgaben vom Anwender nicht angepasst werden können, ist es unbedingt erforderlich, bei gesetzlichen Änderungen einer dieser Vorgaben, das entsprechende Update („Jahresaktualisierung“) zu installieren. Beachten Sie auch weitere Informationen auf den Seiten der Jahresaktualisierung in unserer Online-Hilfe: https://www.buhl-unternehmer.de/hilfe/wichtige-informationen-zur-software/jahresaktualisierung


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