1. Home
  2. Hilfe
  3. Archiv: (Mehrwertsteueranpassung 2020 / 2021)
  4. Umstellung zum 01.07.2020
  5. Informationen zur Mehrwertsteueranpassung 2020

Informationen zur Mehrwertsteueranpassung 2020

Die Mehrwertsteueranpassung ist Teil des umfassenden Konjunkturpaketes, das die Bundesregierung Deutschland am 03. Juni 2020 auf den Weg gebracht hat. Wir informieren Sie auf dieser Seite, wie Sie die Anpassung der Mehrwertsteuersätze  in den buhl Unternehmer 365 Produkten vornehmen können.


Update vom 02.07.2020: Schritt 3 des Assistenten für die Umstellung der Mehrwertsteuersätze

Ab heute stellen wir Ihnen die Programmaktualisierung mit dem Versionsstand 6341 in unserem Service-Portal zur Verfügung. Mit dieser Aktualisierung stellen wir Ihnen Schritt 3 und somit den letzten Schritt des Umstellungsassistenten bereit.

Wir haben unsere Dokumentation zur Mehrwertsteueranpassung entsprechend um Schritt 3 erweitert. Diesen finden Sie wie gewohnt in unserer Online-Hilfe.

Zusätzlich sind in Version 6341 die aktuellen Vorgaben des Kurzarbeitergeldes umgesetzt. Sofern Sie unsere Lohnbuchhaltung einsetzen, ist diese Aktualisierung für Sie ebenfalls interessant.

Sollten sich aus den geänderten Gesetzen oder dem finalen BMF Schreiben weitere Änderungen ergeben, informieren wir Sie gewohnt in diesem Blogbeitrag.


Update vom 26.06.2020: Bereitstellung Schritt 2 des Assistenten für die automatische Umstellung der Umsatzsteuersätze –

Wir stellen Ihnen heute die Programmaktualisierung mit dem Versionsstand 6337 in unserem Service-Portal zur Verfügung. In dieser Version ist der zweite Schritt des Assistenten, der Sie bei der Umstellung der Mehrwertsteuersätze unterstützt implementiert.

Dokumentation zur Anpassung der Umsatzsteuersätze

Die Dokumentation zum Umstellungsassistenten haben wir um Schritt 2 erweitert. Diese finden Sie hier.

Antworten zu wichtigen Fragen zur Änderung der Umsatzsteuersätze finden Sie im FAQ vom Bundesministerium für Finanzen.

Bitte beachten Sie folgendes:

Die Umsetzung aller Änderungen in unserer Software erfolgt bislang auf Basis von Gesetzentwürfen und Willenserklärungen. Sofern es im verabschiedeten Gesetz Änderungen zu diesen Entwürfen gibt, ist es möglich, dass bereits durchgeführte Anpassungen wieder zurückgenommen werden müssen. Diese Rückabwicklung wird manuell durchzuführen sein. Eine automatische Rückabwicklung können wir nicht anbieten.

Vor diesem Hintergrund prüfen Sie bitte, ob Sie die Umstellung schon vor der finalen Verabschiedung des Gesetzes durchführen möchten.


Update vom 22.06.2020: 2. Corona-Steuerhilfegesetz war Gegenstand einer ersten Lesung im Bundestag

Der Deutsche Bundestag hat sich am 19. Juni 2020 mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz befasst. Dieses beinhaltet die Mehrwertsteuersenkung. Beschlüsse wurden in dieser Sitzung keine vorgenommen.

Die zweite und dritte Lesung soll am Vormittag des 29. Juni 2020 stattfinden. Sofern das Gesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet wird, soll es am selben Tag in einer Sondersitzung vom Bundesrat bestätigt werden.

Details finden Sie auf der Seite des Bundesrats.

Wir gehen in unserer Planung davon aus, dass das Gesetz Anfang KW 27 verabschiedet wird. Daher arbeiten wir weiter an der Anpassung der buhl Unternehmer 365 Lösung auf der Grundlage des aktuellen Gesetzesentwurfs.


Update vom 19.06.2020: Bereitstellung des Assistenten für die automatische Umstellung der Mehrwertsteuersätze.

Ab heute stellen wir Ihnen die Programmaktualisierung mit dem Versionsstand 6325 zur Verfügung. In dieser Version stellen wir Ihnen wie angekündigt einen Assistenten in der buhl Unternehmer 365 Lösung bereit, der Sie bei der Umstellung der Mehrwertsteuersätze unterstützt. In diesem Bereich finden Sie auch die Hilfe zur Bedienung und zur Funktion des Assistenten.

Der Assistent ist in mehrere Schritte gegliedert:

Schritt 1: Vorbereitung der Mehrwertsteuerumstellung

In Schritt 1 bereitet der Assistent die Umstellung der Mehrwertsteuersätze vor. Nachstehende Anpassungen und Prüfungen werden mit der Durchführung des Assistenten vorgenommen:

  • Hinterlegung der neuen Umsatzsteuerschlüssel, Umsatzsteuerkategorien in den Parameter-Einstellungen und Anlage der Buchungskonten im Bereich Stammdaten – Konten.
  • Aktualisierung des Buchführungshelfers inklusive der Gültigkeit.
  • Durchführung eines Prüflaufs der verwendeten Steuerschlüssel in Ihren Drucklayouts.
  • Schritt 1 kann nach Installation des Updates durchgeführt werden. Eine detaillierte Beschreibung zum Schritt 1 finden Sie in der nachstehenden Dokumentation.

Schritt 2: Durchführung der Mehrwertsteuerumstellung.

  • Schritt 2 ist noch nicht enthalten und wird von uns freigegeben, nach dem die Bundesregierung die entsprechenden Gesetze und Verordnungen verabschiedet hat.
  • Schritt 2 ist eine weitere Programmaktualisierung erforderlich. Die Veröffentlichung planen wir für die KW 26 / KW 27.

Schritt 3 und folgende:

  • In diesen Schritten werden wir die Funktionalitäten bereitstellen, die nicht direkt zum Stichtag 01.07.2020 benötigt werden.
  • Dies sind beispielsweise Korrekturen von Dauerleistungen wie Serviceverträge und Aktualisierung der Umsatzsteuervoranmeldung.
  • Die Veröffentlichung der hierfür notwendigen Programmaktualisierung planen wir für Juli 2020.

Dokumentation zur Mehrwertsteueranpassung in den buhl Unternehmer 365 Produkten

Die Dokumentation zum Assistenten finden Sie hier in unserer Online Programmhilfe. Die Dokumentation wird laufend erweitert und angepasst.

Durch schrittweisen Bereitstellung stellen wir sicher, das sie frühestmöglich alle Vorbereitungen für die Anpassung der Mehrwertsteuersätze vornehmen können. Bitte beachten Sie, dass alle Anpassungen als vorläufig zu betrachten sind, da es für diese noch keine gesetzliche Grundlage gibt. Alle Änderungen basieren auf dem aktuellen Wissensstand, den die Bundesregierung bisher veröffentlicht hat. Sollten sich hieraus noch weitere Anpassungen ergeben, werden wir diese entsprechend vornehmen und Ihnen kommunizieren.


Information zur Abrechnung unserer Leistungen:

Bis zur Schaffung einer rechtssicheren Definition des Gesetzgebers werden wir bis auf Widerruf alle Ausgangsrechnungen mit 19 % Umsatzsteuer fakturieren, auch wenn diese in den möglichen Leistungszeitraum der Mehrwertsteuersenkung fallen. Sobald verbindlich definiert wurde, welche Zeiträume korrigiert werden müssen, werden wir dies vornehmen und Sie entsprechend informieren


Update vom 16.06.2020: Bundesministeriums der Finanzen stimmt sich mit den obersten Finanzbehörden der Länder ab

Aktuell stimmt sich das Bundesministerium der Finanzen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ab. Ein begleitendes BMF-Schreiben wurde veröffentlicht, welches Sie hier (externer Link) auf der Seite des Bundesfinanzministeriums einsehen können. Das endgültige Ergebnis ist noch offen. In Kürze stellen wir Ihnen Details zur Umsetzung der Anpassung der Mehrwertsteuersätze in der buhl Unternehmer 365 Lösung vor. In diesem Blogbeitrag halten wir Sie weiterhin auf dem Laufenden.


Wie ist die Umsetzung der Mehrwertsteueranpassung in der buhl Unternehmer 365 Lösung geplant?

Die Mehrwertsteueranpassung wird kurzfristige und ungeplante Auswirkungen auf Ihre buhl Unternehmer Lösung haben. Auch wenn der Gesetzesentwurf hierfür noch nicht verabschiedet wurde, bereiten wir für Sie alles vor, dass Sie eine einfache und schnelle Umstellung auf den ermäßigten Steuersatz vornehmen können.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird somit alles vorbereitet sein, um nach einem Update die Umstellung per Assistenten vornehmen zu können. Durch die automatische Umstellung der Mehrwertsteuersätze stellen wir sicher, dass Sie die Senkung und die spätere Erhöhung der Mehrwertsteuer mit geringem Zeitaufwand durchführen können.

Die Programmaktualisierung stellen wir wie immer allen Kunden mit einem gültigen Aktualitätsservice zur Verfügung.

In wenigen Schritten zur Umstellung der Mehrwertsteuersätze

  • 3. Juni – Einigung der Bundesregierung auf das Konjunkturpaket
  • 5. Juni – Beginn mit den Anpassungen der buhl Unternehmer 365 Produkten

Die nächsten Schritte werden wir terminlich benennen, sobald die Bundesregierung die Gesetze verabschiedet hat und alle Details bekannt sind:

  • Bereitstellung der Dokumentationen für die Umstellung
  • Bereitstellung des Umstellungsassistenten per Programmaktualisierung

Wir halten Sie auf dem Laufenden

Wir halten Sie auf dieser Seite auf dem aktuellen Stand und aktualisieren diese für Sie permanent, sobald uns Neuigkeiten vorliegen. Schauen Sie regelmäßig vorbei, damit wir Sie bestmöglich bei der Umsetzung der Mehrwertsteueranpassung unterstützen können.

Schreiben Sie uns Ihre Anregungen.

Sie benötigen Support für Ihre Software?

Reichen Sie bitte ein Ticket bei unserem Support ein bzw. nutzen Sie Ihre individuellen Support-Optionen.
Loggen Sie sich hierzu mit Ihren Daten im Service-Portal ein: https://portal.buhl-unternehmer.de.

Möchten Sie Feedback zur Hilfe geben?

Schreiben Sie uns über das auf dieser Seite hinterlegte Formular.