Lohnbuchhaltung

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Hinweis für geringfügig Beschäftigte bei fehlender Steuer-ID-Nummer

Als Lohnanwender erhalten Sie von der Software Hinweise, wenn für geringfügig Beschäftigte, die für die ab Jahresmeldung 2021 benötigten Felder nicht gefüllt wurden. Dies soll Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Meldepflicht helfen.

Ab Abrechnungsmonat Oktober 2021 wird das Feld „Identifikationsnummer“ im Mitarbeiter-Datensatz auf Register „EU-Vers.-Nr/St.ID/Eintritt/Tätigkeit“ auch für geringfügig Beschäftigte geprüft.


Beachten Sie:

Der Monatsabschluss ist auch bei fehlender Steuer-ID-Nummer möglich, es erfolgt jedoch ein Hinweis in der Software und es muss eine Korrektur erfolgen, damit die Übertragung korrekt ist und die SV-Meldungen nicht abgelehnt werden!

Auch im Protokoll wird der Sachverhalt ausgegeben.


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