Lohnbuchhaltung

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Zusatzbeitrag

Aufgrund der aktuellen Regelungen ist der Zusatzbeitrag (ZB) paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen.

Zusatzbeitrag hinterlegen 

Die individuellen Zusatzbeiträge sind bei der jeweiligen Einzugsstelle zu hinterlegen (STAMMDATEN – EINZUGSTELLEN).

Zusatzbeitrag manuell hinterlegen 

Der Zusatzbeitrag kann manuell eingetragen oder aus den Vorgaben geladen werden.

Schaltfläche: BEITRÄGE HOLEN (Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung)

Für diese Funktion steht die Schaltfläche: BEITRÄGE HOLEN im Kopf der Maske zur Verfügung.

Bitte prüfen Sie diese Daten sorgfältig und nehmen Sie ggf. die notwendigen Anpassungen vor. 


Beachten Sie:

Unter bestimmten Voraussetzungen ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag heranzuziehen. Dieser beträgt weiterhin 0,9 % und ist in den Systemvorgaben (PARAMETER – ABRECHNUNG) hinterlegt.


Auswertungen / Drucke 

  • Der Zusatzbeitrag wird auch auf dem Lohnkonto entsprechend ausgewiesen.
  • Die Layouts für das Lohnjournal sowie das „Lohnjournal (erweitert)“ wurden angepasst. Der Zusatzbeitrag wird im Wert der KV ausgewiesen.
  • Der Zusatzbeitrag wird auch in der Lohn- und Gehaltstasche ausgewiesen. Bitte beachten Sie beim Endlos-Vordruck, dass in den kumulierten Werten der Zusatzbeitrag mit dem KV-Beitrag addiert wird.

Hintergrundinfo zur Umbenennung des Registers: Zusatzbeitrag

Bis 2023 gab es in der Software zwei Register für den Zusatzbeitrag. 

Seit 2024 gibt es ein zentrales Register für den Zusatzbeitrag.

  • Zusatzbeitrag ab 01.01.2019: Dieses Register wurde umbenannt in „Zusatzbeitrag“
  • Zusatzbeitrag bis 31.12.2018: Dieses Register wird nicht mehr benötigt und wurde aus der Software entfernt

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