Aufgrund der aktuellen Regelungen ist der Zusatzbeitrag (ZB) paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen.
Zusatzbeitrag hinterlegen
Die individuellen Zusatzbeiträge sind bei der jeweiligen Einzugsstelle zu hinterlegen (STAMMDATEN – EINZUGSTELLEN).
Zusatzbeitrag manuell hinterlegen
Der Zusatzbeitrag kann manuell eingetragen oder aus den Vorgaben geladen werden.
Schaltfläche: BEITRÄGE HOLEN (Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung)
Für diese Funktion steht die Schaltfläche: BEITRÄGE HOLEN im Kopf der Maske zur Verfügung.
Bitte prüfen Sie diese Daten sorgfältig und nehmen Sie ggf. die notwendigen Anpassungen vor.
Beachten Sie:
Unter bestimmten Voraussetzungen ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag heranzuziehen. Dieser beträgt weiterhin 0,9 % und ist in den Systemvorgaben (PARAMETER – ABRECHNUNG) hinterlegt.
Auswertungen / Drucke
- Der Zusatzbeitrag wird auch auf dem Lohnkonto entsprechend ausgewiesen.
- Die Layouts für das Lohnjournal sowie das „Lohnjournal (erweitert)“ wurden angepasst. Der Zusatzbeitrag wird im Wert der KV ausgewiesen.
- Der Zusatzbeitrag wird auch in der Lohn- und Gehaltstasche ausgewiesen. Bitte beachten Sie beim Endlos-Vordruck, dass in den kumulierten Werten der Zusatzbeitrag mit dem KV-Beitrag addiert wird.
Hintergrundinfo zur Umbenennung des Registers: Zusatzbeitrag
Bis 2023 gab es in der Software zwei Register für den Zusatzbeitrag.
Seit 2024 gibt es ein zentrales Register für den Zusatzbeitrag.
- Zusatzbeitrag ab 01.01.2019: Dieses Register wurde umbenannt in „Zusatzbeitrag“
- Zusatzbeitrag bis 31.12.2018: Dieses Register wird nicht mehr benötigt und wurde aus der Software entfernt