Lohnbuchhaltung

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Feiertagslöhne während KUG


Beschriebene Funktion in folgenden Ausbaustufen verfügbar:

  • Ab Lohn & Gehalt Professional 365
  • Ab Unternehmer Professional 365

Bei Feiertagen während Kug können die SV-Angaben zu 100 % vom Arbeitgeber getragen werden. Um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten, muss die Lohnart für den Feiertagslohn in den Parametern hinterlegt werden. 

Unter PARAMETER – ABRECHNUNG – PARAMETER steht dafür der Eintrag: „Feiertagslohn in Höhe des Kurzarbeitergeldes (Kug)“ zu Verfügung. Durch einen Doppelklick auf diesen Eintrag öffnet sich ein weiteres Fenster, in welchem die Lohnart für Feiertagslohn eingetragen wird. 

Die Lohnart selbst muss wie folgt angelegt sein (Bereich STAMMDATEN – LOHNARTEN): 

Lohnartennummer: kann beliebig vergeben werden – z. B. 190 

Bezeichnung: kann beliebig vergeben werden – z. B. „Feiertagslohn in Höhe KUG“

Register: „Lohnart“

Kennzeichen   
Lohnart:  Andere Zahlung 
Statistik:  (Keine Statistik) 
Monatsdurchschnitt:  Wert addieren 
Pauschale Lohnsteuer:  Keine Pauschalsteuer 
Nettobezug / -abzug:  (Keiner) 
Darstellung auf Lohntasche  Unter Bruttobezüge auf Lohntasche ausweisen 
Berücksichtigung für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge   
Zuschlag:  Kein Zuschlag 
Berechnungsvorgaben   
Sonstiger steuerpflichtiger Bezug: Nicht aktiviert 
Sonstiger sozialversicherungsplichtiger Bezug: Nicht aktiviert 
Berücksichtigung bei Ermittlung des Grundlohns  Aktiviert 
Vergütung für mehrjährige Tätigkeit:  Nicht aktiviert 
Faktor (%):  100,00 
SV-freier Satz (%):  100,00 
sonst keine Einträge   

Register: „Weitere Kennzeichen“

Berücksichtigung für Lohnfortzahlung: (Keine) 

Alle weiteren Optionen werden NICHT aktiviert.

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