Lohnbuchhaltung

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Verarbeitung der eingegangenen Nachrichten

Das Verarbeiten der Daten können Sie direkt über die Benutzernachrichten auf der Startseite von „Meine Firma“ ausführen. Öffnen Sie dazu die Nachricht und wählen Sie im folgenden Fenster die Schaltfläche: JETZT: EXT. MELDUNGEN VERARBEITEN

Alternativ können Sie die Verarbeitung der Daten auch in den Mitarbeiter-Stammdaten durchführen. 

Unter STAMMDATEN – MITARBEITER – Registerkarte: START steht Ihnen in der SCHNELLWAHL die Funktion: EXTERNE MELDUNGEN VERARBEITEN zur Verfügung. 

Ein Assistent führt Sie durch die Bearbeitung. 

Im Fenster „Bereichsauswahl“ ist die Option „GKV-Monatsmeldung“ zu aktivieren. Liegen Rückmeldungen von Sozialversicherungsnummern für Mitarbeiter vor, können diese mit der Option „SV-Nummer“ in die Mitarbeiter-Stammdaten eingelesen werden. 

In der abschließenden Zusammenfassung wird die Anzahl der Datensätze aufgeführt. 

Nach dem Fertigstellen erhalten Sie ein ausführliches Protokoll zur Verarbeitung von externen Meldungen. Dieses Protokoll kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erneut eingesehen werden (Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN – Schaltfläche: PROTOKOLLE). 

Prüfung der verarbeiteten Daten

Unter STAMMDATEN – MITARBEITER – LOHN-ABRECHNUNGSDATEN – EXTERNE GRUNDLAGEN können die übernommen Daten geprüft werden. 

Nachricht GKV-Monatsmeldung

Hier erhalten Sie eine Mitteilung, falls für einen Mitarbeiter künftig eine GKV-Monatsmeldung abgegeben werden muss oder umgekehrt künftig keine mehr abgegeben werden muss. 

Mehrfachbeschäftigung (bis Ende 2014)

In diesem Bereich werden die von der Einzugsstelle gemeldeten Gesamtentgelte und Einmalzahlungen zu oder ab einem Abrechnungszeitraum eingetragen. Dieses Gesamtentgelt wird zur Abrechnung des Mitarbeiters herangezogen und im Lohnkonto – Bereich: „sozialversicherungspflichtige Bruttobezüge“ unter „amtl. lfd. Gesamtentgelt“ und „amtl. EGA gesamt“ ausgewiesen. 

BBG-Überschreitung (ab 2015)

In diesem Bereich werden die von der Einzugsstelle gemeldeten Gesamtentgelte und Einmalzahlungen zu oder ab einem Abrechnungszeitraum eingetragen. Dieses Gesamtentgelt wird zur Abrechnung des Mitarbeiters herangezogen und im Lohnkonto – Bereich: „sozialversicherungspflichtige Bruttobezüge“ unter „amtl. lfd. Gesamtentgelt“ und „amtl. EGA gesamt“ ausgewiesen.

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