Lohnbuchhaltung

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Auswirkung

Durch die gemeldeten Gesamtentgelte werden i.d.R. Korrekturen ausgelöst. Dies passiert, da zwischen der Meldung durch den Arbeitgeber und der Rückmeldung durch die Einzugsstelle eine zeitliche Verzögerung liegt. 

Beispiel: 

Einer Ihrer Mitarbeiter beginnt im Januar eine zweite sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Der Mitarbeiter teilt Ihnen dieses zusätzliche Entgelt nicht mit. Sie haben daher nur die Möglichkeit innerhalb der Software die zweite Beschäftigung unter „Hauptbeschäftigung bzw. Nebentätigkeit“ zu hinterlegen. Dadurch erkennt die Software die Mehrfachbeschäftigung und es kann eine GKV-Monatsmeldung versendet werden. 

Zum Monatsende nehmen Sie die Abrechnung des Mitarbeiters vor. Da Ihnen keine Informationen über das Entgelt der Nebenbeschäftigung vorliegt, führen Sie die Abrechnung ohne weitere Vorgaben aus. 

Der Arbeitgeber der zweiten Beschäftigung erstellt seine Abrechnungen generell erst zum 5. des Monats, sodass die Mitteilung über sein Entgelt an die Einzugsstelle erst zum 10. des Monats gemeldet wird. 

Zu diesem Zeitpunkt haben Sie bereits die Lohn- und Gehaltsforderung beglichen, den Monatsabschluss ausgeführt und befinden sich im Abrechnungsmonat Februar. Führen Sie nun einen „Nachrichten-Abruf“ aus, kann der Kommunikationsserver eine Meldung zur Mehrfachbeschäftigung mit dem Gesamtentgelt für bzw. ab Januar beinhalten. Dies führt bei der Verarbeitung der Externen Meldungen zu einer Korrektur für den Januar.


Beachten Sie:

Rufen Sie VOR der Abrechnung die Nachrichten ab. Stehen Daten zur Verfügung, können diese noch verarbeitet werden.


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