Die künftigen Abrufe der ELStAM-Daten können Lohnkorrekturen zur Folge haben, welche sich auf die Ermittlung der Lohn-/Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlages auswirken. Dies beeinflusst auch die Lohnsteueranmeldung.
Prüfen Sie daher die gewählte Form der „Lohnsteuerabführung aus Korrekturen an das Finanzamt“ in den Parametern (Schaltfläche: PARAMETER – ABRECHNUNG – PARAMETER).
