Lohnbuchhaltung

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Haupt-/Nebenbeschäftigung

Stellen Sie sicher, dass bei den maßgeblichen Mitarbeiter-Datensätzen die Angabe zur Beschäftigungsart getroffen wurde. Diese Hinterlegung erfolgt unter dem Register: „Lohn-Abrechnungsvorgaben“ – GRUNDLAGEN DER ABRECHNUNG – ABRECHNUNGSVORGABEN – Register: „Steuer„. 


Beachten Sie:

Ohne die Angabe der Beschäftigungsart wird keine Anmeldung für den Mitarbeiter-Datensatz erzeugt.


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