Lohnbuchhaltung

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Anmeldung – Zahlung nach Austritt

Bei Zahlungen von Entgelten nach Austritt kann je nach Sachverhalt eine Anmeldung erforderlich sein. Zur Klärung, ob eine Anmeldung erforderlich ist oder ob eine vorhandene Abrechnung korrigiert werden kann, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung. Sofern der Arbeitnehmer neu anzumelden ist, klären Sie hierbei auch den Zeitraum, der für die Abrechnung zugewiesen werden soll (vollständiger Monat = Monatstabelle oder nur einen Zeitraum innerhalb eines Monats = Tagestabelle). Ist eine Anmeldung erforderlich, ist mit dem Arbeitnehmer zu klären, welche Beschäftigungsart (Haupt- oder Nebenbeschäftigung) anzugeben ist. 

Des Weiteren ist bei einer Anmeldung die sv-rechtliche Bewertung zu prüfen. 

Sind die Voraussetzungen geklärt, legen Sie ein neues Beschäftigungsverhältnis mit den entsprechenden Angaben an und die Anmeldung wird wiederum automatisch erzeugt. 

Kann das Entgelt einem bereits abgerechneten Zeitraum zugewiesen werden, lösen Sie lediglich eine Korrektur aus und ändern die Abrechnung. 

Im Anschluss ist zu prüfen, ob ggf. eine neue Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen und zu versenden ist sowie die Abgabe einer Lohnsteueranmeldung.

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