Lohnbuchhaltung

  1. Home
  2. Hilfe
  3. Lohnbuchhaltung
  4. Anhang
  5. ELStAM
  6. An-, Ab- und Ummeldung sowie Änderung der Beschäftigung
  7. Anmeldung – Aushilfsbeschäftigung während einer Fehlzeit

Anmeldung – Aushilfsbeschäftigung während einer Fehlzeit

Die Anlage einer Aushilfsbeschäftigung während einer Fehlzeit ist über die Fehlzeit selbst vorzunehmen. 

In der Regel wird die Lohnsteuerart: „Geringfügigbeschäftigte (Aushilfen)“ kombiniert mit der Lohnsteuerklasse: „IX Pauschale Steuer“ hinterlegt. Mit diesen Angaben werden keine ELStAM-Daten für die Berechnung herangezogen. 

Bei der Auswahl einer Lohnsteuerklasse zur Lohnsteuerart werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben automatisch die ELStAM-Daten des Beschäftigungsverhältnisses zur Festbeschäftigung herangezogen. Eine erneute Anmeldung hinsichtlich der AHL-Beschäftigung erfolgt nicht.

Schreiben Sie uns Ihre Anregungen.

Hinweise zur Verbesserung der Hilfe

Haben Sie eine Anregung oder einen Vorschlag für Änderungen auf dieser Hilfe-Seite? Schreiben Sie uns gerne Ihr Feedback. Beachten Sie, dass dieses Feld nicht für Support-Zwecke gedacht ist und wir deshalb nicht antworten können. Für Fragen rund um die Software finden Sie weitere Informationen und Support-Kontaktmöglichkeiten im buhl Unternehmer Service-Portal.