Lohnbuchhaltung

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Abmeldung

Die Abmeldung eines Arbeitnehmers bei Beschäftigungsende ist unverzüglich auszuführen. 

Nach der Erstellung einer „Abrechnungsvorgabe“ mit der Art: „Austritt“ erzeugt die Software automatisch die Abmeldung für den Arbeitnehmer, sobald die Abrechnungsvorgabe und der Mitarbeiter-Datensatz selbst mittels der Schaltfläche: SPEICHERN & SCHLIEßEN verlassen wurde. 

Gemäß der gesetzlichen Vorgabe ist unmittelbar danach der ELStAM-Assistent zu starten und der Versand der Abmeldung auszuführen.


Beachten Sie:

Erhalten Sie eine Abmeldebestätigung von ELStAM, klären Sie den Sachverhalt mit dem Mitarbeiter oder Familienangehörigen und prüfen Sie, ob ein Austritt zu erfassen ist. Eine Abmeldebestätigung durch ELStAM hat keine Auswirkung auf das Beschäftigungsverhältnis und die Abrechnung.


Schreiben Sie uns Ihre Anregungen.

Hinweise zur Verbesserung der Hilfe

Haben Sie eine Anregung oder einen Vorschlag für Änderungen auf dieser Hilfe-Seite? Schreiben Sie uns gerne Ihr Feedback. Beachten Sie, dass dieses Feld nicht für Support-Zwecke gedacht ist und wir deshalb nicht antworten können. Für Fragen rund um die Software finden Sie weitere Informationen und Support-Kontaktmöglichkeiten im buhl Unternehmer Service-Portal.