Lohnbuchhaltung

  1. Home
  2. Hilfe
  3. Lohnbuchhaltung
  4. Anhang
  5. ELStAM
  6. An-, Ab- und Ummeldung sowie Änderung der Beschäftigung
  7. Abmeldung

Abmeldung

Die Abmeldung eines Arbeitnehmers bei Beschäftigungsende ist unverzüglich auszuführen. 

Nach der Erstellung einer „Abrechnungsvorgabe“ mit der Art: „Austritt“ erzeugt die Software automatisch die Abmeldung für den Arbeitnehmer, sobald die Abrechnungsvorgabe und der Mitarbeiter-Datensatz selbst mittels der Schaltfläche: SPEICHERN & SCHLIEßEN verlassen wurde. 

Gemäß der gesetzlichen Vorgabe ist unmittelbar danach der ELStAM-Assistent zu starten und der Versand der Abmeldung auszuführen.


Beachten Sie:

Erhalten Sie eine Abmeldebestätigung von ELStAM, klären Sie den Sachverhalt mit dem Mitarbeiter oder Familienangehörigen und prüfen Sie, ob ein Austritt zu erfassen ist. Eine Abmeldebestätigung durch ELStAM hat keine Auswirkung auf das Beschäftigungsverhältnis und die Abrechnung.


Schreiben Sie uns Ihre Anregungen.

Sie benötigen Support für Ihre Software?

Reichen Sie bitte ein Ticket bei unserem Support ein bzw. nutzen Sie Ihre individuellen Support-Optionen.
Loggen Sie sich hierzu mit Ihren Daten im Service-Portal ein: https://portal.buhl-unternehmer.de.

Möchten Sie Feedback zur Hilfe geben?

Schreiben Sie uns über das auf dieser Seite hinterlegte Formular.