Lohnbuchhaltung

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Abruf der Verarbeitungsquittungen und unterjährige Änderungen von Stammdaten

Der durchgeführte Stammdatenabruf erzeugt bei der DGUV eine Verarbeitungsquittung. Um Informationen über die korrekte oder ggf. auch fehlerhafte Abfrage der Stammdaten zu erhalten, empfehlen wir diese im Anschluss abzurufen. Dazu ist es erforderlich, die „Nachrichten der Annahmestellen“ abzurufen. Den Assistenten dafür erreichen Sie über Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN – AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN – „Beitragsrechnung übertragen“. 

Das Zertifikatskennwort muss eingegeben werden.

Aktivieren Sie im Fenster: den Eintrag: „Nachrichten der Annahmestellen abrufen“ aus. 

Die Übertragung / der Abruf wird in einem Protokoll gespeichert, welches über Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN – Schaltfläche: PROTOKOLLE eingesehen werden kann. 


Beachten Sie:

Unterjährige Änderungen der Stammdaten werden durch die DGUV bereitgestellt und auf dem GKV-Kommunikationsserver zum Abruf gespeichert. Diese sind ebenfalls über diesen Assistenen abzurufen und entsprechend zu verarbeiten.


Schreiben Sie uns Ihre Anregungen.

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