Lohnbuchhaltung

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Beschäftigungsverbot

Um ein Beschäftigungsverbot abzurechnen und die korrekten Werte für den Lohnfortzahlungsantrag ermitteln zu können, sind folgende Einstellungen vorzunehmen:

  1. Im Bereich STAMMDATEN – EINZUGSSTELLEN – Register: „Umlagesätze“ ist der Erstattungssatz bei Beschäftigungsverbot in Prozent zu hinterlegen.
  2. Im Bereich STAMMDATEN – MITARBEITER – Register: „Lohn-Abrechnungsdaten“ – GRUNDLAGEN DER ABRECHNUNG – FEHLZEITEN ist die Fehlzeit für das Beschäftigungsverbot zu hinterlegen. Als Art der Fehlzeit wird „10.4 Erstattung während des Beschäftigungsverbotes“ ausgewählt.
  3. In der Bruttolohnerfassung erfolgt die Eingabe der Daten in gewohnter Art und Weise.

Weitere Informationen zum Thema Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot entnehmen Sie bitte dem Kapitel „Lohnfortzahlung / Erstattung“.

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