Um ein Beschäftigungsverbot abzurechnen und die korrekten Werte für den Lohnfortzahlungsantrag ermitteln zu können, sind folgende Einstellungen vorzunehmen:
- Im Bereich STAMMDATEN – EINZUGSSTELLEN – Register: „Umlagesätze“ ist der Erstattungssatz bei Beschäftigungsverbot in Prozent zu hinterlegen.
- Im Bereich STAMMDATEN – MITARBEITER – Register: „Lohn-Abrechnungsdaten“ – GRUNDLAGEN DER ABRECHNUNG – FEHLZEITEN ist die Fehlzeit für das Beschäftigungsverbot zu hinterlegen. Als Art der Fehlzeit wird „10.4 Erstattung während des Beschäftigungsverbotes“ ausgewählt.
- In der Bruttolohnerfassung erfolgt die Eingabe der Daten in gewohnter Art und Weise.
Weitere Informationen zum Thema Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot entnehmen Sie bitte dem Kapitel „Lohnfortzahlung / Erstattung“.