Zur Hinterlegung des geänderten Entgelts öffnen Sie den Stammdatensatz des betroffenen Mitarbeiters zum Ändern. Öffnen Sie die hinterlegte Fehlzeit: „Mutterschutzfrist“ zum Ändern und aktivieren Sie das Kennzeichen: „Modifikation Bruttoarbeitsentgelt“ (STAMMDATEN – MITARBEITER – Register: „Lohn-Abrechnungsdaten“ – „Grundlagen der Abrechnung“ – FEHLZEITEN).

Wechseln Sie auf das Register: „Modifikation Entgelt“, um den relevanten Zeitpunkt der Gehalts- bzw. Lohnveränderung zu erfassen.
Im oberen Bereich stehen Ihnen die gültigen Berechnungswerte zum Zuschuss „Mutterschutz“ zur Verfügung. Da sich das monatliche Bruttoarbeitsentgelt verändert, ist das Kennzeichen: „Modifikation Bruttoarbeitsentgelt“ zu aktivieren.
Es werden Ihnen erneut die Felder zur Berechnungsgrundlage angezeigt. Hinterlegen Sie den Zeitpunkt der Gehalts- bzw. Lohnänderung im Feld: „gültig ab“. Beachten Sie bitte, dass der Monatserste einzutragen ist.

Damit die Felder: „monatliches Bruttoarbeitsentgelt“, „kalendertägliches Netto“ sowie „monatliches Netto“ mit Werten gefüllt werden, ist eine „Modifikationsabrechnung“ zu erfassen. (siehe Kapitel: „Fiktive Abrechnung erfassen“).
Beachten Sie:
Ein Hinweis-Fenster weißt Sie auf diesen Umstand hin! In dieser Konstellation kann auch die im Kapitel: „Fiktive Abrechnung erfassen“ beschriebene Schaltfläche: MUTTERSCHUTZ für eine zweite, „fiktive“ Abrechnung genutzt werden. In anderen Konstellationen steht diese Schaltfläche nicht zur Verfügung.
