Verändert sich die Vergütung während der Mutterschutzfrist – z.B. auf Grund einer tariflichen Gehalts- oder Lohnerhöhung, so ist dieser Sachverhalt in der Software zu hinterlegen.
Beispiel:
- Entbindungstermin: 13.10.20xx
- Beginn Schonfrist: 01.09.20xx
- Ende Schonfrist: 08.12.20xx
- Gehalts- bzw. Lohnerhöhung zum Oktober 20xx
Damit diese Veränderung der Vergütung während des Berechnungszeitraums berücksichtigt wird, sind in der Software die in den nachfolgenden Kapiteln beschriebenen Schritte auszuführen.