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Mutterschutzfrist

Für die korrekte Abwicklung des Sachverhaltes „Mutterschutz“ sind in der Software folgende Hinterlegungen und Einstellungen notwendig:

  • Lohnart für „Zuschuss Mutterschaft“
  • Hinterlegung der Lohnart in den Parametern
  • Hinterlegung der Fehlzeit in den Stammdaten des Mitarbeiters
  • Verwendung der Lohnart „Zuschuss Mutterschaft“ in der Erfassung

Lohnart für „Zuschuss Mutterschaft“

Unter STAMMDATEN – LOHNARTEN muss eine Lohnart für „Zuschuss Mutterschaft“ angelegt sein. Überprüfen Sie, ob die Lohnart bereits angelegt ist.

Hinterlegung der Lohnart in den Parametern

Unter Schaltfläche: PARAMETER – ABRECHNUNG – PARAMETER geben Sie im Bereich: VORGABE LOHNARTEN die Lohnart für Mutterschutz an. Hier wählen Sie die Lohnart für „Zuschuss Mutterschaft“ aus. Sollte diese Lohnart schon korrekt hinterlegt sein, fahren Sie mit dem nächsten Schritt fort.

Hinterlegung der Fehlzeit in den Stammdaten des Mitarbeiters 

Innerhalb der STAMMDATEN des MITARBEITERS steht auf dem Register: „Lohn-Abrechnungsdaten“ innerhalb der „Grundlagen der Abrechnung“ der Bereich: FEHLZEITEN zur Verfügung. Über die Schaltfläche: NEU kann eine Fehlzeit erfasst werden. 

Die Fehlzeit 4.5 Mutterschutzfrist ist auszuwählen. 

Art der Rückerstattung 

Mit dieser Auswahl definieren Sie, ob der Erstattungsbetrag an Sie überwiesen oder dem Beitragskonto gut geschrieben wird. 

Entbindungstag 

Es ist der mutmaßliche Entbindungstag anzugeben, damit Beginn und Ende der Schonfrist durch die Software ermittelt werden können. Liegt der Zeitraum der Fehlzeit selbst nicht innerhalb der Schonfrist, erscheinen entsprechende Meldungen und der Zeitraum der Fehlzeit ist anzupassen. 

Auf dem Register: „Mutterschaft“ stehen folgende Felder und Kennzeichen zur Verfügung:

  • Beginn der Schonfrist
  • Ende der Schonfrist
  • mon. Bruttoarbeitsentgelt
  • Kalendertägliches Netto
  • Monatliches Netto
  • Kennzeichen: Früh- oder Mehrlingsgeburt
  • Kennzeichen: Medizinische Frühgeburt
  • Kennzeichen: Zahlung variables Entgelt im Ausgangszeitraum
  • Modifikation Bruttoarbeitsentgelt

Die Ermittlung von „mont. Bruttoarbeitsentgelt“, „Kalendertägliches Netto“, „Monatliches Netto“ wird durch die Software auf Basis der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist ermittelt. Kann die Software aufgrund des fehlenden Datenbestandes diese Berechnung nicht vornehmen, sind die Felder leer und müssen manuell gefüllt werden. 

Mit dem Kennzeichen: „Zahlung variables Entgelt im Ausgangszeitraum“ kann die Berechnung des kalendertäglichen Nettos beeinflusst werden. Ist die Option aktiviert, werden für die Durchschnittsberechnung die tatsächlichen Kalendertage herangezogen. Ohne Aktivierung werden für die zu berücksichtigenden Kalendermonate jeweils 30 Tage zu Grunde gelegt. 


Beispiel: 

Brutto monatlich: 2.294,73 Euro 

06/1.958,00 € – 07/2.463,10 € – 08/2.463,10 € = 6.884,20 : 3 Mon. = 2.294,73 

Netto monatlich: 

06/1.106,09 € – 07/1.333,53 € – 08/1.333,53 € = 3.773,15 : 3 Mon. = 1.257,72 

Deaktivierte Option:  

Netto täglich: 41,01 Euro 

06 – 08 = 90 Tage : 3 = 30 Tage 

1.257,7166666667 Euro: 30 Tage = 41,923888888889 Euro 

Aktivierte Option:  

Netto täglich: 41.01 Euro 

06 – 08 = 92 Tage : 3 = 30,66666666666667 Euro 

1.257,7166666667 Euro : 30,66666666666667 Tage = 41,0124999999565082 Euro 


Wurde nach der Hinterlegung der Fehlzeit eine Änderung/Anpassung in der Bruttolohnerfassung vorgenommen und die Werte wurden nicht automatisch aktualisiert, können Sie die Angaben in der Fehlzeit manuell aktualisieren. Dies erfolgt in der Fehlzeit über die Schaltfläche: ENTGELTE NEU BERECHNEN. 

Wurden diese Hinterlegungen und Angaben getroffen, wird die Lohnart in der Erfassung automatisch vorgetragen. 

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