Wenn ein freiwillig gesetzlich oder privat Versicherter keinen Krankentagegeldanspruch hat, wird als Höchstbetrag für den AG-Zuschuss 7 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung herangezogen (mit Krankentagegeldanspruch beträgt der Höchstbetrag 7,3 % ). Bis zu diesem Höchstbetrag tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge jeweils zur Hälfte.
Damit eine korrekte Berechnung erfolgen kann, steht unter PERSONAL – STAMMDATEN -MITARBEITER – Register: „Lohn-Abrechnungsdaten“ – ABRECHNUNGSVORGABEN – Register: „Einzugsstellen – im Bereich: „Freiwillige / private Krankenversicherung“ das Feld: „ohne Krankentagegeldanspruch“ zur Verfügung.