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Systemvorgaben Steuer (Lohn)

Wird im Januar eines neuen Abrechnungsjahres das aktuelle Lohnupdate („Jahresaktualisierung“) installiert, werden für das neue Jahr die „Systemvorgaben Steuer (zur Nettolohnberechnung)“ erweitert (Schaltfläche: PARAMETER – ABRECHNUNG). 

Diese Vorgaben können nicht abgeändert werden. Hier sind die Einstellungen hinterlegt, die aufgrund gesetzlicher Regelungen vorgegeben sind, zum Beispiel:

  • Grundstundenlohngrenze für Steuer (Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge)
  • Solidaritätszuschlag

Beachten Sie:

Da diese Berechnungsvorgaben vom Anwender nicht angepasst werden können, ist es unbedingt erforderlich, bei gesetzlichen Änderungen einer dieser Vorgaben, das entsprechende Update „Jahresaktualisierung“ zu installieren. Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise und Ankündigungen unter: https://www.buhl-unternehmer.de/hilfe/wichtige-informationen-zur-software/jahresaktualisierung


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